Bundespolizeidirektion München: Teurer unerlaubter Einreiseversuch/ Bundespolizei vollstreckt Haftbefehl und weist Migranten zurück
Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 14:51 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Nachmittag einen afghanischen Reisenden eines EuroCity-Zuges (Route Zürich-München). Der 33-Jährige war im Besitz österreichischer Flüchtlingsdokumente.
Die Beamten fanden bei der Fahndungsabfrage heraus, dass gegen den Afghanen ein bis Juni 2027 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot vorliegt. Diese vierjährige Wiedereinreisesperre war 2023 durch die Bundespolizeiinspektion Freilassing verhängt worden.
Wie die Polizisten recherchierten, war der Migrant erstmals im September 2022 nach Deutschland eingereist und hatte einen Asylantrag gestellt. Später wurde der Afghane jedoch in den für sein Asylverfahren zuständigen Staat Österreich abgeschoben und im Zuge dessen mit einer einjährigen Wiedereinreisesperre belegt. Im April 2023 wurde der Mann ohne Dokumente und entgegen der bestehenden Wiedereinreisesperre von Freilassinger Bundespolizisten aufgegriffen.
Auf den daraus resultierenden Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen unerlaubter Einreise stießen nun die Lindauer Bundespolizisten. Die im Haftbefehl geforderte Geldstrafe in Höhe von knapp 1.300 Euro konnte der Mann begleichen und so eine Ersatzfreiheitsstrafe abwenden.
Die Beamten zeigten den Afghanen wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Kempten musste der Beschuldigte eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1.300 Euro hinterlegen und wurde am Abend schließlich nach Österreich zurückgewiesen.
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