Bundespolizeidirektion München: Haftbefehle bei Grenzkontrollen auf der A8 vollstreckt
05.05.2026 - 12:30:01 | presseportal.de
Ein 40-jähriger rumänischer Staatsangehöriger wurde als Fahrer eines Transportes kontrolliert. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main wegen Hehlerei vorlag. Er war zuvor zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten (abzüglich 96 Tagen aus einer vergangenen Untersuchungshaft) verurteilt worden. Der Mann wurde vor Ort festgenommen und in die Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Ein paar Stunden später kontrollierten Bundespolizisten einen 50-jährigen österreichischen Staatsangehörigen, welcher keine Ausweisdokumente vorweisen konnte und stattdessen mündliche Angaben zu seiner Person machte. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass auch nach ihm gefahndet wurde. Demnach lagen gegen ihn gleich zwei Vollstreckungshaftbefehle der Staatsanwaltschaft Flensburg vor - unter anderem wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Beleidigung. Der Mann konnte die geforderten Geldstrafen in Höhe von insgesamt 5.600 EUR begleichen und seine Reise später fortsetzen.
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