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Bundespolizeidirektion München: Erneut temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an fünf bayerischen Bahnhöfen

28.05.2026 - 11:05:00 | presseportal.de

München - Für den Zeitraum ab 29. Mai 2026, 15:00 Uhr bis zum 31. Mai 2026, 03:00 Uhr erlässt die Bundespolizei Allgemeinverfügungen für die Hauptbahnhöfe München, Nürnberg, Regensburg, Rosenheim sowie den Bahnhof München-Ost. Dadurch wird dort das Mitführen von gefährlichen Werkzeugen, Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie Messern aller Art verboten.

Bundespolizeidirektion München: Erneut temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an fünf bayerischen Bahnhöfen - Foto: presseportal.de
Bundespolizeidirektion München: Erneut temporäres Mitführverbot für gefährliche Gegenstände an fünf bayerischen Bahnhöfen - Foto: presseportal.de

Die Allgemeinverfügungen werden aufgrund regionaler Begebenheiten erlassen, um die Sicherheit des Reiseverkehrs zu erhöhen.

Das Mitführverbot für Waffen und gefährliche Gegenstände gilt von Freitag, 29. Mai 2026, 15:00 Uhr bis zum Sonntag, 31. Mai 2026, 03:00 Uhr an folgenden Orten:

Die Geltungsbereiche der Allgemeinverfügungen umfassen alle Gebäudeteile der Bahnhöfe und S-Bahnhaltepunkte einschließlich der Personentunnel, der zugehörigen Bahnsteige sowie aller öffentlich zugänglicher Ebenen.

Aus Sicherheitsgründen ist das Mitführen gefährlicher Gegenstände im oben genannten Zeitraum untersagt. Dadurch soll die Begehung von Gewaltstraftaten verhindert sowie Reisende, Sicherheitspersonal und Polizeibeamte vor entsprechenden Angriffen geschützt werden. Die Einsatzkräfte der Bundespolizei überwachen die Einhaltung des Verbotes. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügungen können die Gegenstände sichergestellt und - unabhängig von einem möglichen Straf- oder Ordnungswidrigkeitenverfahren nach dem Waffengesetz - ein Zwangsgeld festgesetzt werden. Weitere Folgen können zudem ein Platzverweis oder ein Bahnhofsverbot sein.

Die Bestimmungen und Ausnahmen vom Verbot sind in den Allgemeinverfügungen enthalten. Diese sind auf der Homepage der Bundespolizei veröffentlicht: www.bundespolizei.de/allgemeinverfügung

In den Geltungsbereichen werden Plakaten ausgehängt, die auf das Mitführverbot und die Allgemeinverfügung hinweisen.

Ergänzend informiert die Bundespolizei:

waffenrechtlichen Bestimmungen und ist gegebenenfalls verboten bzw. bedarf einer behördlichen Erlaubnis (zum Beispiel Kleiner Waffenschein für Schreckschuss-, Reiz- und Signalwaffen).

bieten grundsätzlich nur trügerische Sicherheit. Sie können die eigene Risikobereitschaft erhöhen, zur Gewalteskalation beitragen und zu Schadensvergrößerung führen.

deeskalierende Techniken und Kommunikationsstrategien, die zu einer Beruhigung der Situation beitragen könnten.

und wer Opfer ist.

angegriffenen Träger selbst eingesetzt werden.

Verletzungen und kann erhebliche strafrechtliche sowie finanzielle Folgen haben.

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Bundespolizeidirektion München
Telefon: 089 12149-1019 | Fax: -1199
E-Mail: presse.muenchen@polizei.bund.de
Internet: www.bundespolizei.de
X: @bpol_by

Original-Content von: Bundespolizeidirektion München übermittelt durch news aktuell

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