Bundespolizeidirektion München: Ehemalige Reinigungskraft muss den Heimflug antreten / Bundespolizei verweigert Georgierin die Einreise
09.04.2025 - 15:50:06Lindauer Bundespolizisten kontrollierten am Morgen eine georgische Passagierin eines Fernreisebusses mit dem Routing Rom-Frankfurt am Main. Die 44-Jährige legte den Beamten ihren gültigen Reisepass und einen bereits im Oktober 2023 abgelaufenen italienischen Aufenthaltstitel vor.
Die Polizisten fanden heraus, dass gegen die ausreisepflichtige Georgierin ein bis Januar 2027 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik sowie eine Fahndungsausschreibung zur Aufenthaltsermittlung seitens der für sie zuständigen hessischen Ausländerbehörde bestand. Die Bundespolizisten ermittelten außerdem, dass die Frau erstmals im Herbst 2022 bei den deutschen Behörden registriert wurde. Vermutlich war die 44-Jährige bereits 2020 erstmals eingereist und hatte mittels ihres italienischen Ausweises als Italienerin einen Wohnsitz im Landkreis Groß-Gerau angemeldet und später sogar ein Auto zugelassen. Bei einer Grenzkontrolle im Herbst 2024 flog die vermeintliche Italienerin auf, sodass sich dann auch der Zoll mit der Frau befasste. Die Georgierin war vermutlich über Jahre hinweg einer unangemeldeten Tätigkeit als Reinigungskraft in Teil- und Vollzeitbeschäftigung nachgegangen. Anfang Januar war sie eigenen Angaben zufolge nach Italien ausgereist und hatte dort gearbeitet.
Die Bundespolizisten zeigten die Migrantin wegen versuchter unerlaubter Einreise an. Da die Georgierin auch in Italien kein Aufenthaltsrecht mehr hat, wurde sie noch am späten Abend per Flugzeug von München nach Tiflis zurückgewiesen.
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