Bundespolizeidirektion München: Betrug, Diebstahl und Fahren ohne Fahrerlaubnis / Ohne Führerschein unterwegs - Mann muss rund sieben Monate ins Gefängnis
Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 14:08 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSBei der grenzpolizeilichen Kontrolle des österreichischen Pkw-Fahrers stellte sich zunächst heraus, dass dieser keinen Führerschein besitzt. Daher musste er seine Fahrt beenden und den Beamten den Pkw-Schlüssel aushändigen. Er wurde wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis angezeigt.
Die Überprüfung seiner Personalien ergab zudem, dass der 49-Jährige in Deutschland mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht wurde: Zum einen hatte das Amtsgericht in Rotenburg (Wümme) im September 2023 wegen Betrugs eine Geldstrafe in Höhe von rund 6.800 Euro gegen ihn festgesetzt. Außerdem muss er 450 Euro, die er aus der Betrügerei erlangt hatte, an die Staatskasse abgeben. Zum andern hatte das Amtsgericht in Laufen im Juli 2024 eine Geldstrafe von 4.500 Euro wegen Diebstahls verhängt. Da der Tiroler die insgesamt fünfstelligen Justizschulden nicht begleichen konnte, musste er die gerichtlich festgesetzten Ersatzfreiheitsstrafen antreten. Die Bundespolizisten brachten ihn in die Justizvollzugsanstalt Bernau. Dort wird er für die Dauer von etwa sieben Monaten bleiben müssen.
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