Kriminalität, Polizei

BMit getarntem Elektroschocker ins Flugzeug? - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

11.12.2025 - 10:07:30 | presseportal.de

Bremen - Flughafen Bremen, 10.12.2025 / 19:30 Uhr

BPOL-HB: Mit getarntem Elektroschocker ins Flugzeug? - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! - Foto: presseportal.de
BPOL-HB: Mit getarntem Elektroschocker ins Flugzeug? - Unwissenheit schützt nicht vor Strafe! - Foto: presseportal.de

Erneut hat das Luftsicherheitskontrollpersonal am Mittwochabend am Bremer Flughafen einen als Taschenlampe getarnten Elektroschocker im Handgepäck eines 70-jährigen Fluggastes gefunden. Der Kontrollstellenführer der Bundespolizei wurde hinzugezogen und bestätigte, dass es sich dabei um einen nach dem Waffengesetz verbotenen Gegenstand handelt.

Gegenüber dem Beamten gab der Mann aus Bremen an, dass er nicht gewusst habe, dass es sich bei dem Elektroschocker nicht nur um eine handelsübliche Taschenlampe gehandelt habe. Ob dies lediglich eine Ausrede war oder nicht - Unwissenheit schützt vor Strafe nicht! Den 70-Jährigen erwartet nun ein Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz. Den getarnten Elektroschocker stellte der Bundespolizist sicher. Nachdem die polizeilichen Maßnahmen abgeschlossen waren, konnte der Bremer seine Reise nach London fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bremen
Pressestelle
Juliane Hartwich
Telefon: 0421 16299 - 6102
mobil: 0173 - 6783390
E-Mail: bpoli.bremen.oea@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
X @bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bremen übermittelt durch news aktuell

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