HZA-BS: ZOLL stellt 5.500 Euro Steuerschaden bei Kioskkontrolle in Salzgitter fest, leitet Strafverfahren ein und stellt Tabakwaren, Potenzmittel und Lachgasflaschen sicher
20.05.2026 - 09:30:14 | presseportal.de
Bei der Kontrolle handelte es sich um eine Steueraufsichtsmaßnahme nach der Abgabenordnung zur Sicherung des (Verbrauch ) Steueraufkommens, hier der Tabaksteuer. Diese begann zunächst ungewöhnlicher als sonst. Nachdem der ZOLL im Kiosk eintraf und seine Maßnahme erklärte, betrat ein vermeintlicher Kunde das Geschäft mit der Bitte, die Toilette nutzen zu wollen. Nach seinem Toilettengang wollte der "Kunde" das Geschäft mit einem Karton verlassen. Der Kioskbesitzer erklärte auf Nachfragen des Zolls, dass dies nur ein Paketkunde sei, obwohl dieser zuvor keinen Abholschein oder Ähnliches vorgelegt hatte. Der "Kunde" wurde daher aufgehalten und die Zöllner warfen einen Blick in das bereits geöffnete Paket ohne Label. Darin befanden sich unversteuerte Zigarettenstangen, die der Mann versuchte aus dem Kiosk verschwinden zu lassen.
Im weiteren Verlauf der Kontrolle fand der ZOLL weitere illegale Gegenstände unter dem Verkaufstresen sowie im Lagerraum. Für ein sich auf dem Hinterhof befindliches Fahrzeug, indem ebenfalls durch das Fenster unversteuerte Tabakwaren sichtbar waren, wurde zudem noch während der Maßnahme ein Durchsuchungsbeschluss beim zuständigen Richter erwirkt.
Insgesamt hat der ZOLL 19.700 Stück unversteuerte Zigaretten und 4.626 Milliliter unversteuerte Substitute für Tabakwaren (Liquid für Vapes) sichergestellt, für die sich der Steuerschaden auf insgesamt 5.539,54 Euro beläuft.
Weiter wurden 27 Dosen Snus (Oraltabak), 99 Dosen tabakfreie Nikotin-Pouches zum oralen Gebrauch, 4.690 Milliliter Lachgas sowie 299 Stück und 587 Gramm Potenzmittel sichergestellt. Tabak zum oralen Gebrauch, somit auch Snus, sind nach dem Tabakerzeugnisgesetz verboten. Tabakfreie Nikotin-Pouches fallen unter die Novel-Food-Verordnung der EU für die es keine Zulassung gibt, womit sie ebenfalls verboten sind. Das Lachgas ist nach dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz und die Potenzmittel sind nach dem Arzneimittelgesetz verboten.
Gegen den 32-jährigen Kioskbesitzer und den 23-jährigen vermeintlichen Kunden wurden Steuerstrafverfahren, die mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe angedroht werden, eingeleitet. Über die Höhen der Strafen entscheidet das zuständige Gericht.
Die weiteren Ermittlungen dauern an und werden durch die Staatsanwaltschaft Braunschweig geführt.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Braunschweig
Stabsstelle Kommunikation
Davide De Matteis
Telefon: 0531/1291-1017
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
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