Rechtsprechung, Kriminalität

HZA-BS: ZOLL stellt illegalen Aufenthalt in Göttingen und Goslar fest / Prostituierte in fremder Privatwohnung mit Kinderzimmer tätig

13.02.2026 - 12:00:08

Braunschweig - Letzte Woche Samstag, am 07.02.2026, hat die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) Göttingen des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig im Stadtgebiet Göttingen eine südamerikanische Prostituierte festgestellt, die weder im Besitz des erforderlichen Aufenthaltstitels noch der Erlaubnis nach dem Prostitutionsschutzgesetz (ProstSchG) war. Die Zöllnerinnen und Zöllner erstaunte besonders, dass sich die Prostitutionsstätte in einer fremden Privatwohnung mit Kinderzimmer befand.

Gegen die Prostituierte wurde umgehend ein Strafverfahren wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts eingeleitet und ihr wurde die weitere Tätigkeit untersagt. Das Ordnungsamt der Stadt Göttingen forderte die Ausländerin außerdem auf, die Wohnung unverzüglich zu verlassen, da es sich um keine erlaubte Prostitutionsstätte nach § 12 ProstSchG handelte.

Die weiteren Ermittlungen ergaben, dass die Ausländerin bereits am 19.01.2026 durch die Bundespolizei an der deutsch-schweizerischen Grenze zurückgewiesen wurde und danach offensichtlich illegal eingereist ist. Am 22.01.2026 stellte sie ein Asylgesuch in der Aufnahmeeinrichtung in Friedland, tauchte dann aber vor Beginn der Antragsbearbeitung unter. Über die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen hat nun die zuständige Ausländerbehörde zu entscheiden.

Bei weiteren Kontrollen der FKS Göttingen im Stadtgebiet Goslar vergangenen Dienstag, den 10.02.2026, stellten Zöllnerinnen und Zöllner einen sich in der Bundesrepublik Deutschland illegal aufhaltenden Fahrer eines Autotransporters fest, der gerade dabei war, Kraftfahrzeuge bei einem Autohändler zu entladen.

Es handelte sich bei dem Fahrer um einen Osteuropäer aus dem Nicht-EU-Ausland, der die für eine Erwerbstätigkeit in Deutschland notwendigen Dokumente nicht mit sich führte und lediglich eine kurzfristige litauische Aufenthaltserlaubnis vorlegen konnte.

Der Zoll leitete daher ein Strafverfahren wegen illegalem Aufenthalt ein. Über die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen entscheidet die zuständige Ausländerbehörde. Die Weiterfahrt wurde dem Fahrer untersagt. Die weiteren Ermittlungen gegen Arbeit- und Auftraggeber schließen sich noch an.

Rückfragen bitte an:

Hauptzollamt Braunschweig
Stv. Pressesprecherin
Nadine Laufer
Telefon: 0531/1291-8506
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
www.zoll.de

Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig übermittelt durch news aktuell

http://ots.de/5edabe

@ presseportal.de

Hol dir den Wissensvorsprung der Profis. Seit 2005 liefert der Börsenbrief trading-notes verlässliche Trading-Empfehlungen – dreimal die Woche, direkt in dein Postfach. 100% kostenlos. 100% Expertenwissen. Trage einfach deine E-Mail Adresse ein und verpasse ab heute keine Top-Chance mehr.
Jetzt anmelden.