HZA-BS: ZOLL stellt illegale Beschäftigung in sechs Fällen in Goslar, Göttingen und Hannoversch Münden fest
08.04.2026 - 10:00:13 | presseportal.de
Auf einem Bauvorhaben in Göttingen prüften Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts (HZA) Braunschweig nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz die Beschäftigungsverhältnisse von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Dabei wurden unter anderem vier südosteuropäische Staatsangehörige aus einem Nicht-EU-Land angetroffen. Alle vier Personen gaben an, bei einer deutschen Firma mit Sitz im Rhein-Main-Gebiet beschäftigt zu sein und auf dem Bauvorhaben Fassaden- und Dämmungsarbeiten durchzuführen. Im Besitz eines für die Erwerbstätigkeit erforderlichen, deutschen Aufenthaltstitels waren sie jeweils nicht.
Auch nicht im Besitz eines deutschen Aufenthaltstitels war ein südostasiatischer Staatsbürger, der vom ZOLL in einem Nagelstudio in Hannoversch Münden arbeitend angetroffen wurde. In einem weiteren Nagelstudio, diesmal in Goslar, traf die FKS einen anderen südostasiatischen Staatsbürger bei der Ausübung seiner Beschäftigung an. Dieser hält sich zwar grundsätzlich legal im Bundesgebiet auf, die Erwerbstätigkeit in dem geprüften Betrieb war laut den Nebenbestimmungen zum Aufenthaltstitel aber nicht erlaubt.
In allen Fällen wurden die entsprechenden Ermittlungsverfahren gegen Arbeitnehmer und Arbeitgeber eingeleitet sowie die zuständigen Ausländerbehörden unterrichtet, die letztendlich über die weiteren ausländerrechtlichen Maßnahmen entscheiden.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Braunschweig
Stv. Pressesprecherin
Nadine Laufer
Telefon: 0531/1291-8506
E-Mail: Presse.HZA-Braunschweig@zoll.bund.de
E-Mail: Nadine.Laufer@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Braunschweig übermittelt durch news aktuell
So schätzen die Börsenprofis Aktien ein!
Für. Immer. Kostenlos.

