Kriminalität, Polizei

BPOLI LUD: Unerlaubte Einreisen

Veröffentlicht am: 16.10.2026 um 07:38 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Görlitz, Ludwigsdorf, Krauschwitz - Die Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf stellte in den vergangenen drei Tagen vom 13. bis 15. Oktober insgesamt 15 unerlaubt eingereiste Personen im Rahmen der Grenzkontrollen fest. Die Feststellungen erfolgten am Autobahngrenzübergang Ludwigsdorf / BAB 4, in Krauschwitz sowie an der Stadtbrücke in Görlitz.
BPOLI LUD: Unerlaubte Einreisen - Bild: presseportal.de

Ukrainische Familie zurückgewiesen

Am 14.10.2026 am Abend kontrollierten Einsatzkräfte in Görlitz an der Stadtbrücke einen internationalen Reisebus. Dabei trafen die Beamten auf eine ukrainische Familie im Alter von 37, 19 und 10 Jahren. Bei der Kontrolle der Einreisevoraussetzungen stellte sich heraus, dass sich alle drei Personen bereits seit 2024 in Polen aufhalten, jedoch keinen gültigen Aufenthaltstitel vorweisen konnten. Eine Nachfrage bei den polnischen Behörden ergab, dass ein geduldeter Aufenthalt in Polen möglich ist. Dieser berechtigt jedoch nicht zur Reise in andere europäische Schengen-Staaten. Die Beamten leiteten Strafverfahren wegen unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein und verweigerten anschließend die Einreise.

Drei Brasilianer und ein Angolaner arbeiten unerlaubt in Europa

Am 13.10.2026 gegen 21:40 Uhr kontrollierte die Bundespolizei in Krauschwitz einen in Leipzig zugelassenen Pkw bei der Einreisekontrolle. In dem Fahrzeug befanden sich drei brasilianische Staatsangehörige im Alter von 31, 31 und 34 Jahren sowie ein 22-jähriger angolanischer Staatsangehöriger. Lediglich der angolanische Fahrer konnte einen portugiesischen Aufenthaltstitel vorweisen. Pässe führten die Personen zunächst nicht mit sich. Im weiteren Verlauf der Kontrolle konnte ein Brasilianer seinen Reisepass aus dem Gepäck vorzeigen, die beiden anderen legten ihre Ausweisdokumente auf dem Handy vor. Eine fahndungsmäßige Überprüfung verlief bei allen Personen negativ. Auch die Abfrage im neu eingeführten Entry-Exit-System der Europäischen Union ergab keine Hinweise auf eine rechtmäßige Einreise innerhalb der letzten 90 Tage. Nach weiteren Befragungen stellte sich heraus, dass die Männer bereits 2024 eingereist waren und sich seither teils über längere Zeit unerlaubt im Schengen-Raum aufhielten. Der Hintergrund war schnell geklärt: Sie arbeiteten unerlaubt auf verschiedenen Baustellen. Die Beamten leiteten Strafverfahren wegen Einschleusens, unerlaubter Einreise und unerlaubten Aufenthalts ein. Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde auch ihnen die Einreise beziehungsweise der Aufenthalt untersagt. Gegen alle vier Personen wurde eine Einreiseverweigerung ausgesprochen. In zwei Fällen erfolgte die Zurückweisung nach Polen. In den beiden anderen Fällen wurde eine Rückführung ins Heimatland veranlaßt: Die Personen wurden zu einem Flughafen gebracht und werden unter Aufsicht direkt nach Brasilien zurückgewiesen.

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