Kriminalität, Polizei

BPOLI DD: Bundespolizei stellt Messer und Softairwaffe im Dresdner Bahnhofsbereich sicher

Veröffentlicht am: 29.10.2026 um 14:01 Uhr | presseportal, AD HOC NEWS
Dresden - Am Mittwoch, dem 28. Oktober 2026, stellten Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Dresden bei Kontrollen im Dresdner Bahnhofsbereich ein Cuttermesser sowie eine täuschend echt aussehende Softairwaffe fest. Beide Gegenstände wurden durch die Beamten sichergestellt.
BPOLI DD: Bundespolizei stellt Messer und Softairwaffe im Dresdner Bahnhofsbereich sicher - Bild: presseportal.de

Cuttermesser bei Kontrolle am Dresdner Hauptbahnhof aufgefunden

Gegen 10:45 Uhr kontrollierten Beamte der Bundespolizeiinspektion Dresden einen 20-jährigen Deutschen am Dresdner Hauptbahnhof.

Die Überprüfung seiner Personalien ergab, dass der Mann bereits mehrfach strafrechtlich in Erscheinung getreten war. Nach vorliegenden Erkenntnissen soll er Anfang des Jahres Polizeibeamte teilweise unvermittelt angegriffen und verletzt haben. Zudem steht er unter Führungsaufsicht. Den vorliegenden Angaben zufolge unterliegt er dabei unter anderem Auflagen hinsichtlich des Konsums von Alkohol und berauschenden Mitteln.

Darüber hinaus hatte der Mann bereits eine sechsmonatige Haftstrafe verbüßt. Zu den Delikten, wegen der er in der Vergangenheit strafrechtlich in Erscheinung getreten war, zählen unter anderem Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Körperverletzung, Nötigung, Bedrohung und Diebstahl mit Waffen.

Im weiteren Verlauf der Kontrolle fanden die Beamten in der Hosentasche des Mannes ein griffbereit mitgeführtes Cuttermesser. Es wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet und das Messer sichergestellt.

Softairwaffe bei Kontrolle am Bahnhof Dresden-Neustadt festgestellt Nur etwa eine Stunde später kontrollierten Bundespolizisten einen 42-jährigen deutschen Staatsangehörigen am Bahnhof Dresden-Neustadt.

Auf die Frage, ob er Waffen oder Messer mit sich führe, gab der Mann an, eine Softairwaffe in seinem Rucksack zu transportieren.

Da die täuschend echt aussehende Waffe über kein erforderliches Prüfzeichen verfügte, wurde sie sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

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