Kriminalität, Polizei

BPOL NRW: Zweitverstoß gegen Allgemeinverfügung: Bundespolizei kontrolliert 59-Jährigen mit Messer am Kölner Hauptbahnhof

09.12.2025 - 13:29:23 | presseportal.de

Köln - Am heutigen Morgen (09. Dezember), gegen 08:00 Uhr, überprüften Bundespolizisten einen 59-jährigen Belgier in der A-Passage des Kölner Hauptbahnhofs. Die Kontrolle erfolgte im Rahmen der bestehenden Allgemeinverfügung, die das Mitführen von gefährlichen Gegenständen am Hauptbahnhof untersagt.

BPOL NRW: Zweitverstoß gegen Allgemeinverfügung: Bundespolizei kontrolliert 59-Jährigen mit Messer am Kölner Hauptbahnhof - Bild: presseportal.de
BPOL NRW: Zweitverstoß gegen Allgemeinverfügung: Bundespolizei kontrolliert 59-Jährigen mit Messer am Kölner Hauptbahnhof - Bild: presseportal.de

Während der Kontrolle eröffneten die Beamten dem Mann den Anlass und befragten ihn zu möglichen gefährlichen Gegenständen, wie Messern oder Pfefferspray. Der Belgier verneinte die Frage und stimmte einer Durchsuchung seiner Person sowie seines Rucksacks zu. Dabei entdeckten die Polizisten ein Filetiermesser mit einer Klingenlänge von 26cm im oberen Fach der Tasche.

Bei dem Messer handelte es sich um einen, von der Allgemeinverfügung umfassten, gefährlichen Gegenstand, da es in seiner Beschaffenheit dazu geeignet ist, durch Hiebe oder Stiche erhebliche Verletzungen zu verursachen. Der Eigentümer gab an, das Messer zur Selbstverteidigung mitzuführen, um sich im Falle eines Angriffs zu wehren.

Die Einsatzkräfte beschlagnahmten den Gegenstand und stellten die Identität des Belgiers fest.

Bei einer Recherche stellte sich heraus, dass der Mann kein Unbekannter war: Bereits am 06. Dezember hatte er am Kölner Hauptbahnhof gegen die Allgemeinverfügung verstoßen, als er ebenfalls ein Messer mitführte. Aufgrund des erneuten Verstoßes setzte der diensthabende Polizeiführer ein Zwangsgeld in Höhe von 200 Euro fest. Der Belgier weigerte sich, das Zwangsgeld vor Ort zu entrichten. Er muss nun mit einem schriftlichen Bescheid rechnen.

Zusätzlich erwartet den 59-Jährigen eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz.

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Paula Feierabend

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