BPOL NRW: Verbotener Gegenstand Bundespolizei beschlagnahmt Wurfstern
21.07.2025 - 08:45:35 | presseportal.deGegen 19:30 Uhr stellte eine Streife den Deutschen im Gelsenkirchener Hauptbahnhof fest. Der Wohnungslose händigte den Beamten seinen Personalausweis aus, womit seine Identität zweifelsfrei feststand. Auf Nachfrage händigte der gebürtige Gelsenkirchener den Polizisten einen Wurfstern aus. Die Polizisten stellten diesen sicher und leiteten ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz ein. Zu dem verbotenen Gegenstand befragt, machte der Beschuldigte von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußerte sich nicht. Die Polizisten entließen ihn anschließend aus der Maßnahme und der 42-Jährige konnte seinen Weg fortsetzen.
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