Kriminalität, Polizei

BPOL NRW: Nach lautem Knall: Bundespolizei stellt Waffe sicher und nimmt Tatverdächtige vorläufig fest

19.01.2026 - 08:14:29

Essen - Am frühen Morgen des 19. Januars meldeten Reisende im U-Bahn-Bereich des Essener Hauptbahnhofs, dass zwei Frauen mit einer Waffe geschossen hätten. Die Tatverdächtige konnte gestellt und durch die Bundespolizei vorläufig festgenommen werden, nachdem eine Schreckschusswaffe bei ihr gefunden worden war.

Gegen 00:05 Uhr hatten mehrere Zeugen einen lauten Knall gehört. Dieser habe sich wie ein Schuss angehört. Aufgrund von Personenbeschreibungen konnten mehrere Streifen der Bundespolizei zwei Frauen auf dem Bahnsteig zu Gleis 11 an einer Bank sitzend antreffen. Auf Nachfrage gaben die 20- und 22-Jährigen an, einen Knall gehört zu haben, sich zum Zeitpunkt des Geschehens jedoch nicht im U-Bahn-Bereich aufgehalten zu haben. Um eine Gefährdung auszuschließen, forderten die Beamten eine Kollegin zur Abtastung der beiden deutschen Staatsangehörigen an. Die ältere der beiden versuchte, sich der Maßnahme durch Flucht zu entziehen. Die Uniformierten hinderten sie daran, woraufhin die Essenerin gezielt nach ihnen schlug. Daraufhin brachten die Polizisten sie zu Boden und fixierten sie. Am Boden liegend versuchte die Frau dann, den fesselnden Beamten zu kneifen. Die Freundin konnte nach Feststellung ihrer Identität bereits am Bahnsteig entlassen werden. Bei einer anschließenden Durchsuchung in den Gewahrsamräumen fanden die Bundespolizisten in der Jackentasche zugriffsbereit eine Schreckschusswaffe samt zugehöriger Munition. Sie beschlagnahmten diese umgehend. Nach erfolgter Belehrung äußerte sich die Tatverdächtige nicht. Die Beschuldigte verletzte sich bei der Widerstandshandlung, lehnte eine ärztliche Versorgung jedoch ab. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von ca. 0,6 Promille. Im Anschluss wurde die Beschuldigte aus den Diensträumen entlassen.

Die Bundespolizei leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Widerstandes gegen und tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie wegen Körperverletzung und Verstoßes gegen das Waffengesetz ein.

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