BPOL NRW: Mit Schlagring in den Urlaub? Bundespolizei wird an Sicherheitskontrolle fündig
19.06.2026 - 10:50:08 | presseportal.de
Ein 29-jähriger türkischer Staatsangehöriger wollte mit einem Flug in die Türkei ausreisen. Bei der Kontrolle seines Handgepäcks entdeckten Mitarbeiter der Luftsicherheitskontrolle einen Schlagring. Die Bundespolizei übernahm die weiteren Maßnahmen.
Gegen den Mann wurden ein Strafverfahren wegen des Verdachts eines Verstoßes gegen das Waffengesetz sowie ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Der Schlagring wurde sichergestellt.
Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen konnte der Reisende seine Reise fortsetzen.
Die Bundespolizei weist darauf hin, dass Schlagringe zu den verbotenen Waffen zählen und weder geführt noch besessen werden dürfen. Reisende sollten ihr Gepäck vor Reiseantritt sorgfältig kontrollieren, um Verzögerungen sowie strafrechtliche Konsequenzen zu vermeiden.
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