BPOL NRW: Mit Nunchaku unterwegs - Bundespolizei ermittelt nach Verstoß gegen das Waffengesetz
16.01.2026 - 11:54:06Gegen 19 Uhr überprüften die Beamten den 21-jährigen Iraner. Auf Nachfrage gab der Iraner an, ein Nunchaku bei sich zu führen. Die Einsatzkräfte durchsuchten den Dortmunder und fanden den verbotenen Gegenstand in seiner Pullovertasche. Sie beschlagnahmten die Waffe und belehrten den Mann, der sich nicht äußerte.
Ein Nunchaku besteht in der Regel aus zwei langen Holz- oder Metallstücken, die mit einer Kette oder einer Schnur verbunden sind.
Nach Abschluss aller Maßnahmen durfte der 21-Jährige seinen Weg fortsetzen. Er muss sich nun wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz verantworten.
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