GZD: Zoll prüft Taxi- und Mietwagengewerbe Bundesweite Maßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit
17.06.2026 - 10:01:01 | presseportal.de
Bonn - Rund 760 Einsatzkräfte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überprüften in der vergangenen Woche bundesweit gezielt das Taxi- und Mietwagengewerbe. Insgesamt befragten die Beschäftigten des Zolls knapp 1.500 Fahrerinnen und Fahrer zu ihren Arbeitsverhältnissen und führten mehr als 180 Geschäftsunterlagenprüfungen durch. In rund 560 Fällen ergaben sich Hinweise, denen die Beschäftigten des Zolls nun weiter nachgehen, um zu ermitteln, ob alle befragten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auch ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet sind, oder zu Unrecht Sozialleistungen beziehen. Für die Überwachung der Einhaltung des Mindestlohns sind ebenfalls tiefergehende Geschäftsunterlagenprüfungen, insbesondere die der Lohn- und Finanzbuchhaltung, bei den Taxi- und Mietwagenfirmen erforderlich. Bereits vor Ort leitete der Zoll 85 Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, hauptsächlich weil die überprüften Personen ihrer Mitwirkungspflicht bei der Prüfung nicht nachgekommen sind, oder ihre Ausweispapiere nicht mit sich führten. Sechs Strafverfahren, insbesondere wegen des Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen, wurden ebenfalls eingeleitet. Die regionalen Ergebnisse können den jeweiligen Pressemitteilungen der Hauptzollämter entnommen werden.
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Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite sowie regionale Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich flächendeckend zur Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei.