Kriminalität, Schwarzarbeit

GZD: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung

10.03.2026 - 09:00:18 | presseportal.de

Bonn - Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt heute bundesweit eine konzertierte, risikoorientierte Schwerpunktprüfung gegen Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung in der Baubranche durch. Rund 3.200 Zöllnerinnen und Zöllner aller Hauptzollämter sind auf Baustellen im Einsatz, um zu überprüfen, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, ob Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden oder wurden, ob Auslän-der die für die Aufnahme einer Beschäftigung erforderlichen Arbeitsgenehmigungen bzw. Aufenthaltstitel haben und ob die Mindestlöhne eingehalten werden. Die Prüfungen erfolgen durch Personenbefragungen und/oder Prüfungen der Geschäftsunterlagen. Der Zoll legt bei seiner Aufgabenwahrnehmung nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) aufgrund der volkswirtschaftlichen Bedeutung einen besonderen Fokus auf das Baugewerbe. Die FKS hat im Jahr 2025 im Bauhaupt- und Baunebengewerbe inklusive der Branchen des Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer-, Maler- und Lackiererhandwerks sowie des Steinmetz- und Steinbildhauergewerbes bundesweit über 10.000 Strafverfahren und knapp 7.900 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Rund 60 Prozent der im Jahr 2025 durch die FKS festgestellten Schadenssumme sind auf die Baubranche zurückzuführen (alle Jahresergebnisse der FKS: https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Arbeit/Bekaempfung-der-Schwarzarbeit-und-illegalen-Beschaeftigung/Statistikveroeffentlichung/statistikveroeffentlichung_node.html#vt-sprg-4)

GZD: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung - Foto: presseportal.de
GZD: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung - Foto: presseportal.de

Die Prüfungen vor Ort sind oft nur der Auftakt für tiefgreifende Ermittlungen der FKS. Dass diese zu empfindlichen Strafen führen können, zeigt ein aktuelles Strafverfahren vor dem Landgericht Dortmund, das einen Angeklagten zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren verurteilt hat, weil er mit seinem Bauunternehmen in über 50 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten hat. Die Ermittler deckten dabei einen Gesamtschaden von knapp 2,7 Millionen Euro auf.

Die heutigen Prüfungen des Zolls werden noch bis in die Abendstunden fortgeführt. Eine Pressemitteilung mit den vorläufigen Gesamtergebnissen wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages bekanntgegeben.

Zusatzinformation

Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.

Rückfragen bitte an:

Generalzolldirektion
Sarah Garbers
Telefon: 0228/303-11122
E-Mail: Pressestelle.GZD@zoll.bund.de
http://www.zoll.de

Original-Content von: Generalzolldirektion übermittelt durch news aktuell

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