GZD: Zoll überprüft das Baugewerbe - bundesweite Schwerpunktprüfung
10.03.2026 - 09:00:18 | presseportal.deDie Prüfungen vor Ort sind oft nur der Auftakt für tiefgreifende Ermittlungen der FKS. Dass diese zu empfindlichen Strafen führen können, zeigt ein aktuelles Strafverfahren vor dem Landgericht Dortmund, das einen Angeklagten zu einer Haftstrafe von knapp drei Jahren verurteilt hat, weil er mit seinem Bauunternehmen in über 50 Fällen Arbeitsentgelt vorenthalten hat. Die Ermittler deckten dabei einen Gesamtschaden von knapp 2,7 Millionen Euro auf.
Die heutigen Prüfungen des Zolls werden noch bis in die Abendstunden fortgeführt. Eine Pressemitteilung mit den vorläufigen Gesamtergebnissen wird voraussichtlich im Laufe des morgigen Tages bekanntgegeben.
Zusatzinformation
Die FKS führt regelmäßig bundesweite Schwerpunkt- und Sonderprüfungen auf Basis des risikoorientierten Prüfungsansatzes durch. Diese konzertierten Prüfungen sind ein wichtiges Instrument zur Senkung der gesellschaftlichen Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung und tragen zusätzlich zur flächendeckenden Aufdeckung und Ahndung von Verstößen bei. Im Dachdecker-, Elektro-, Gerüstbauer- sowie Maler- und Lackiererhandwerk gelten branchenspezifische Mindestlöhne. In allen anderen Branchen des Baugewerbes gilt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn, der seit dem 1. Januar 2026 13,90 Euro pro Stunde beträgt.
Rückfragen bitte an:
Generalzolldirektion
Sarah Garbers
Telefon: 0228/303-11122
E-Mail: Pressestelle.GZD@zoll.bund.de
http://www.zoll.de
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