HZA-BI: Bielefelder Zoll beendet illegale Fahrzeugnutzung auf A44/ Einfuhrabgaben und Kraftfahrzeugsteuer hinterzogen
20.03.2026 - 10:27:35 | presseportal.de
Bei der Kontrolle auf dem Parkplatz Berge an der Bundesautobahn 44 nahe Anröchte gab die alleinreisende 45-jährige ukrainische Fahrerin an, beruflich auf einer Messe in Düsseldorf gewesen und nun auf dem Heimweg zu sein.
Die Überprüfung der Unterlagen ergab, dass die Frau seit November 2022 im Bundesgebiet lebt und das Auto seit August 2023 auf ihren Namen zugelassen ist.
"Da sich der Lebensmittelpunkt der Halterin im Bundesgebiet befindet, hätte das Auto, dessen Schätzwert bei rund 28.000 Euro liegt, beim Grenzübertritt in die EU beim Zoll angemeldet und die anfallenden Einfuhrabgaben entrichtet werden müssen. Außerdem muss der Pkw zwingend in Deutschland zugelassen und auch die Kraftfahrzeugsteuer hier gezahlt werden.", so Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld.
Die fällige Kraftfahrzeugsteuer von gut 900 Euro zahlte die Halterin vor Ort. Zudem erwartet sie nun ein Steuerbescheid mit den zu entrichtenden Einfuhrabgaben in Höhe von rund 8.000 Euro sowie ein Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung. Nachdem alle Formalitäten erledigt waren, wurde der Fahrerin die Weiterreise gestattet.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
www.zoll.de
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