Bielefeld - Mehrere Armreife und einen Taler aus Gold im Gesamtwert von rund 15.500 Euro hat der Zoll am Flughafen Paderborn / Lippstadt bei einer Reisenden entdeckt.
19.12.2025 - 08:00:42HZA-BI: Bielefelder Zoll verhindert Goldschmuggel am Flughafen/Reisende hatte Goldschmuck im Wert von rund 15.500 Euro nicht angemeldet. Die 31-jährige Frau hatte versucht, die in der Türkei erworbenen Schmuckstücke, am Zoll vorbeizuschmuggeln.
Die türkische Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, die den grünen Kanal für anmeldefreie Waren betreten hatte, wurde von der am Flughafen tätigen Kontrolleinheit Flughafen/Reiseverkehr für eine Kontrolle ausgewählt und zur Röntgenanlage gebeten.
"Das Reisegepäck der Frau wurde geröntgt und die Röntgenaufnahme zeigte dann recht eindeutig die Schmuckstücke in ihrem Koffer.", weiß Ralf Wagenfeld, Pressesprecher beim Hauptzollamt Bielefeld, zu berichten.
Zudem trug sie noch zwei Armreife am Handgelenk und den Goldtaler um ihren Hals. Die Frage, ob sie den Goldschmuck in der Türkei gekauft habe, bejahte die Reisende. Den Goldtaler hätte sie aber bereits in den Jahren zuvor dort käuflich erworben. Eine Zollanmeldung erfolgte jedoch seinerzeit ebenfalls nicht.
Gegen die Frau wurde ein Steuerstrafverfahren eingeleitet und die Schmuckstücke wurden sichergestellt. Neben den Einfuhrabgaben von etwa 3.400 Euro muss sie jetzt auch noch mit einer Geldstrafe rechnen.
Zusatzinformationen:
Waren aus Nicht-EU-Ländern dürfen grundsätzlich abgabenfrei eingeführt werden: - bis zu einem Warenwert von insgesamt 300 Euro - bei Flug- bzw. Seereisenden bis zu einem Warenwert von insgesamt 430 Euro - bei Reisenden unter 15 Jahren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 Euro.
Falls diese genannten Freimengen überschritten werden, sind Einfuhrabgaben zu entrichten. Die mitgeführten Waren sind dann bei der Einreise aus einem Nicht-EU-Mitgliedstaat bei der Zollstelle mündlich anzumelden. Dort werden die dafür anfallenden Einfuhrabgaben berechnet.
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Bielefeld
Ralf Wagenfeld
Telefon: (0521) 3047-1095
E-Mail: ralf.wagenfeld@zoll.bund.de
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