Kriminalität, Polizei

BGefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

19.11.2025 - 09:48:02 | presseportal.de

Hasbergen - Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr

BPOL-BadBentheim: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr - Foto: presseportal.de
BPOL-BadBentheim: Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr - Foto: presseportal.de

Gefährlicher Eingriff in den Bahnverkehr auf der Bahnstrecke zwischen Hamburg und Dortmund. Unbekannte hatten am Dienstagabend offenbar Glasflaschen und Steine auf die Gleise gelegt.

Der Vorfall ereignete sich gegen 18:50 Uhr auf der Strecke von Hamburg nach Dortmund auf Höhe der Ortschaft Hasbergen.

Der 23-jährige Triebfahrzeugführer eines in Richtung Dortmund fahrenden Intercity Zuges brachte seinen Zug durch eine Schnellbremsung zum Stehen, nachdem er einen Schlag an dem Zug wahrgenommen hatte. Da ein Personenunfall nicht ausgeschlossen werden konnte, wurden sofort Polizei- und Rettungskräfte alarmiert.

Bei der Überprüfung des Ereignisortes wurden jedoch nur noch Spuren eines Steinschlages und Reste von zerborstenen Glasflaschen festgestellt. Hinweise auf einen Zusammenstoß mit einer Person gab es nicht. Offenbar hatten Unbekannte Steine und Glasflaschen auf die Gleise gelegt, die von dem Zug überfahren wurden.

Die Weiterfahrt war nach einer Überprüfung möglich. Keiner der Reisenden im Zug wurde verletzt.

Aufgrund des Vorfalls war die Bahnstrecke zwischen 18:53 bis 19:45 Uhr für den Zugverkehr gesperrt. Es verspäteten sich acht Züge um insgesamt 242 Minuten.

Die Bundespolizei hat strafrechtliche Ermittlungen wegen eines Gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr aufgenommen. Sachdienliche Hinweise nimmt die Bundespolizei in Osnabrück unter 0541 33128 0 entgegen.

Die Bundespolizei weist in diesem Zusammenhang nochmals ausdrücklich auf die Gefahren an Bahnanlagen hin. Kommt es durch das Betreten oder das Bereiten von Hindernissen im Bereich der Bahnanlagen zu einer Beeinträchtigung des Zugverkehrs, können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch zivilrechtliche Forderungen der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf die Verursacher zukommen. Solche Ansprüche können im Einzelfall noch bis zu 30 Jahren nach der Tat geltend gemacht werden. Neben der erheblichen Eigengefährdung bei unerlaubten Gleisüberschreitungen können überfahrene Gegenstände weggeschleudert und somit zu regelrechten Geschossen werden. Herannahende Züge sind sehr leise und werden nur sehr spät wahrgenommen. Weiterhin ist der Bremsweg eines fahrenden Zuges erheblich länger als der eines Straßenfahrzeuges.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim
Pressestelle
Marion Groenewold
Mobil: 0162 2618054
E-Mail: pressestelle.badbentheim@polizei.bund.de
www.bundespolizei.de
https://x.com/bpol_nord

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Bad Bentheim übermittelt durch news aktuell

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