Polizei

Betrunken auf dem E-Scooter: 47-Jähriger bei Alleiunfall schwer verletzt - 2605004

02.05.2026 - 18:24:59 | presseportal.de

Velbert - In Velbert ist am Freitagabend (1. Mai 2026) ein 47 Jahre alter Velberter bei einem Alleinunfall mit einem E-Scooter schwer verletzt worden. Der Mann stand bei dem Unfall unter Alkoholeinfluss.

POL-ME: Betrunken auf dem E-Scooter: 47-Jähriger bei Alleiunfall schwer verletzt - 2605004 - Foto: presseportal.de
POL-ME: Betrunken auf dem E-Scooter: 47-Jähriger bei Alleiunfall schwer verletzt - 2605004 - Foto: presseportal.de

Nach dem derzeitigen Stand der Unfallermittlungen war der Mann gegen 19:45 Uhr auf seinem E-Scooter entlang der Kuhlendahler Straße in Richtung der Schmalenhofer Straße gefahren, als er auf Höhe der Bushaltestelle "Abzweig Kuhlendahl" ohne Fremdeinwirkung die Kontrolle über seinen Roller verlor und stürzte.

Alarmierte Rettungskräfte brachten den schwer verletzten Mann mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus.

Im Rahmen der Unfallaufnahme stellte die ebenfalls alarmierte Polizei fest, dass der Velberter augenscheinlich unter erheblichem Alkoholeinfluss stand. Da der Mann nicht in der Lage war, einen Atemalkoholtest durchzuführen, wurde ihm zur weiteren Beweisführung im Krankenhaus eine Blutprobe entnommen.

Die Polizei nutzt diesen Verkehrsunfall, um wiederholt auf die Regeln zur Nutzung von E-Scootern hinzuweisen:

Für Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrende: Schon ab 0,3 Promille kann man sich strafbar machen, wenn man unter Alkoholeinfluss nicht mehr in der Lage ist, sich sicher im Straßenverkehr zu bewegen. Auch für E-Scooter gilt die 0,5-Promille-Grenze gemäß §24a des Straßenverkehrsgesetzes. Eine Straftat liegt vor, wenn die Fahrerin oder der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Für Menschen unter 21 Jahren sowie für Führerschein-Neulinge gilt ohnehin die Null-Promille-Grenze. Bei Missachtung drohen in der Regel Bußgelder bis 500 Euro, ein einmonatiges Fahrverbot und zwei Punkte im Fahreignungsregister in Flensburg.

Mehr Infos rund um die Benutzung von E-Scootern finden Sie auf unserer Homepage unter dem folgenden Link:

https://mettmann.polizei.nrw/artikel/e-scooter-polizei-raeumt-mit-gaengigen-mythen-zu-den-elektrischen-rollern-auf

Fragen bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
Polizeipressestelle
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 982-1010
Telefax: 02104 982-1028

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