HZA-SW: Hauptzollamt Schweinfurt warnt vor Gefahren bei Silvesterfeuerwerk - Schon beim Kauf auf Sicherheit achten
16.12.2024 - 08:10:00"Die Verwendung von nicht für den deutschen Markt zugelassenen Feuerwerkskörpern kann zu schlimmen Verletzungen führen und folgenschwere Auswirkungen auf die Gesundheit haben. In jedem Fall sollte auf den Kauf von Feuerwerkskörpern verzichtet werden, deren Herkunft man nicht nachvollziehen kann oder die über keine entsprechende CE-Kennzeichnung verfügen" rät Benedikt Danz, Sprecher beim Hauptzollamt Schweinfurt.
Neben der Gefahr für Leib und Leben ist auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen. Eine Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte.
In diesen Fällen wird stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper vom Zoll beschlagnahmt oder sichergestellt.
Weiterhin gilt zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z.B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 ist immer eine derartige Erlaubnis erforderlich.
Damit es kein böses Erwachen gibt, informieren Sie sich über die legale Einfuhr von Feuerwerkskörpern also am besten im Vorfeld auf der Internetseite des Zolls: https://www.zoll.de/SharedDocs/Fachmeldungen/Aktuelle-Einzelmeldungen/2024/vub_feuerwerkskoerper_2024.html
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Schweinfurt
Pressestelle
Benedikt Danz
Tel.: 09721/6464-1030
E-Mail: presse.hza-schweinfurt@zoll.bund.de
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