BAB 61 - Großkontrolle der Verkehrsdirektion Mainz
Veröffentlicht am: 05.10.2026 um 16:38 Uhr | presseportal, AD HOC NEWSZiel der Kontrollmaßnahme war die Überprüfung der Einhaltung der für den gewerblichen Güter- und Personenverkehr maßgeblichen straßenverkehrsrechtlichen, fahrpersonalrechtlichen, technischen und gewerberechtlichen Vorschriften.
Im Rahmen der Kontrollaktion wurden von den knapp 80 eingesetzten Kräften insgesamt 64 Fahrzeugkombinationen überprüft. Bei der Hälfte der Fahrzeuge beziehungsweise den Fahrzeuginsassen wurden Beanstandungen getroffen.
Unter anderem wurden strafrechtlich relevante Sachverhalte im Zusammenhang mit dem Führen von Kraftfahrzeugen unter dem Einfluss berauschender Mittel oder dem Aufenthalt im Bundesgebiet ohne erforderlichen Aufenthaltstitel festgestellt. Darüber hinaus wurden Verstöße gegen die Vorschriften über Lenk- und Ruhezeiten, den technischen Zustand der Fahrzeuge sowie die zulässigen Abmessungen und Gewichte festgestellt. Teilweise wurden gravierende Mängel an Reifen oder Bremsen sowie Überladungen von bis zu 27 % erkannt.
In 12 Fällen wurde aufgrund dieser Verstöße die Weiterfahrt untersagt beziehungsweise bis zur Beseitigung der festgestellten Mängel und Herstellung eines verkehrssicheren Zustands zurückgestellt.
Darüber hinaus werden mehrere Straf- und Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Die Kontrolle verdeutlichte die besondere Bedeutung einer länder- und behördenübergreifenden Zusammenarbeit bei der Überwachung des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs.
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