B10 - Zwei ausländische Brummifahrer mussten am frühen Morgen (21.02.204, 04.40 Uhr) die B10 verlassen, weil sie keine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der B10 vorzeigen konnte. Zudem wurden sie mit einer Sicherheitsleistung in Höhe von 125.- Euro belegt. Eine Sicherheitsleistung hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern.