B10/LD-Godramstein - Gestern Abend (11.02.2025, 23.55 Uhr) musste ein 29 Jahre alter Sattelzugfahrer aus dem Kreis Rastatt auf der B10 bei Landau, AS Godramstein wenden, weil er keine Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Strecke vorzeigen konnte. Zudem muss er im Nachgang ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro bezahlen. Ein weiterer ausländischer LKW-Fahrer musste gegen 1 Uhr auf der B10 umkehren und diese Richtung Autobahn verlassen, weil auch er widerrechtlich auf diesem Abschnitt unterwegs war. Bei ihm wurde eine Sicherheitsleistung in Höhe von 125 Euro erhoben. Eine Sicherheitsleistung hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern. Zum Schutz der Anlieger vor Lärm gilt auf der B10 zwischen Pirmasens und Landau zwischen 22 Uhr und 6 Uhr ein Fahrverbot für Lastwagen ab 7,5 Tonnen. Davon ausgenommen sind Anlieger und Lieferverkehr für die angrenzenden Kommunen und Kreise. Der Streckenabschnitt wird durch den Schwerverkehr zur Nachtzeit genutzt, um den ca. 45 km langen Umweg über die A6 und damit Zeit und Transportkosten einzusparen.
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Original-Content von: Polizeidirektion Landau übermittelt durch news aktuell
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