B10/Landau - Ein 27 Jahre alter Kraftfahrer aus dem benachbarten Ausland musste am frühen Morgen (28.05.2024, 00.40 Uhr) auf der B10, Höhe LD-Godramstein, wenden und die B10 verlassen, weil er bei der Kontrolle keine entsprechende Genehmigung für das Befahren der Bundesstraße zur Nachtzeit vorweisen konnte. Wegen der Zuwiderhandlung musste er eine Sicherheitsleistung bezahlen. Eine Sicherheitsleistung hat den Zweck, den staatlichen Strafverfolgungs- und Strafvollstreckungsanspruch bei ausländischen Verkehrsteilnehmern zu sichern. Vier andere LKW-Fahrer waren berechtigt unterwegs, ein weiterer konnte eine Ausnahmegenehmigung vorweisen.