HZA-A: Dreitägige Mindestlohn-Sonderprüfung des Hauptzollamts Augsburg / Der ZOLL im Einsatz für die Einhaltung des gesetzlichen Mindestlohns
25.02.2026 - 14:57:49 | presseportal.deInsgesamt waren über 67 Einsatzkräfte beteiligt. Es wurden dabei 29 Betriebe aufgesucht und 95 Personen zu ihrem Beschäftigungsverhältnis befragt. Die Zöllnerinnen und Zöllner der FKS des Hauptzollamts Augsburg leiteten noch vor Ort drei Strafverfahren und sechs Bußgeldverfahren ein. Diese Zahlen können sich noch erhöhen, da sich an die durchgeführten Personenbefragungen umfangreiche Nachprüfungen anschließen.
Das Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe zählt zu den größten und beschäftigungsstärksten Branchen und unterliegt unter anderem den Regelungen des Mindestlohngesetzes. Seit dem 01. Januar 2026 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde.
Zusatzinformation:
Der Zoll führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite Schwerpunktprüfungen als auch regionale Sonderprüfungen und örtliche Prüftage auf Basis eines risikoorientierten, ganzheitlichen Prüfansatzes durch. Dies bedeutet, dass unter anderem geprüft wird, ob Arbeitgeber ihre Beschäftigten ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet haben, der Mindestlohn eingehalten wird, Sozialleistungen zu Unrecht bezogen werden, Ausländer über die für eine Aufnahme der Beschäftigung erforderliche Genehmigung bzw. Aufenthaltstitel verfügen oder gegebenenfalls sogar ausbeuterische Arbeitsbedingungen, Zwangsarbeit beziehungsweise Menschenhandel im Zusammenhang mit der Beschäftigung vorliegen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben des Zolls finden Sie unter www.zoll.de Der ZOLL bildet aus: www.zoll-karriere.de
Rückfragen bitte an:
Hauptzollamt Augsburg
Adrian Kube
Telefon: 0821 5012 161
E-Mail: presse.hza-augsburg@zoll.bund.de
www.zoll.de
Original-Content von: Hauptzollamt Augsburg übermittelt durch news aktuell
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