Kriminalität, Polizei

BPOL NRW: Unterzeichnung einer neuen Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der Verkehrsinspektion 3 des Polizeipräsidiums Köln und der Bundespolizeiinspektion Aachen

23.06.2026 - 07:11:45 | presseportal.de

Aachen, Köln - Am gestrigen Tag, dem 22.06.2026, wurde ein weiterer wichtiger Schritt zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen der Verkehrsinspektion 3 des Polizeipräsidiums Köln und der Bundespolizeiinspektion Aachen vollzogen. Hierzu trafen sich der Leiter der Verkehrsinspektion 3 des Polizeipräsidiums Köln, Polizeidirektor Carsten Gesthüsen, und der Leiter der Bundespolizeiinspektion Aachen, Polizeidirektor Sven Nestler, in der Kontrollstelle auf der Bundesautobahn 4. Grundlage dieses Treffens war die Unterzeichnung der überarbeiteten Zusammenarbeitsvereinbarung, die eine noch engere und effektivere Zusammenarbeit zwischen den beteiligten Dienststellen ermöglichen soll.

BPOL NRW: Unterzeichnung einer neuen Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der Verkehrsinspektion 3 des Polizeipräsidiums Köln und der Bundespolizeiinspektion Aachen - Bild: presseportal.de
BPOL NRW: Unterzeichnung einer neuen Zusammenarbeitsvereinbarung zwischen der Verkehrsinspektion 3 des Polizeipräsidiums Köln und der Bundespolizeiinspektion Aachen - Bild: presseportal.de

Polizeidirektor Herr Nestler stellte ganz deutlich dar, dass, wenn er auf die Herausforderungen blicke, die uns heute und morgen begegnen, dann eines sehr schnell klar sei: Keine Organisation, keine Behörde - egal, wie leistungsfähig - kann ihnen alleine begegnen. Auch PD Gesthüsen erklärte im Rahmen der Unterzeichnung, dass Sicherheitsarbeit Teamarbeit ist und nicht an Zuständigkeitsgrenzen endet.

Mit der überarbeiteten Zusammenarbeitsverordnung werden künftig die Zuständigkeiten auf lokaler Ebene weiter konkretisiert und die Grundlage für eine noch effizientere Bearbeitung gemeinsamer Sachverhalte geschaffen. Gleichzeitig trägt die Vereinbarung dazu bei, bestehende Abläufe zu optimieren und die Zusammenarbeit zwischen den eingesetzten Kräften nachhaltig zu stärken.

Beide Seiten zeigten sich überzeugt, dass die neue Zusammenarbeitsvereinbarung einen wichtigen Beitrag zur weiteren Verbesserung der behördenübergreifenden Zusammenarbeit leistet und somit langfristig die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unterstützt.

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