BPOL NRW: Bundespolizei deckt zwei Schleusungen auf - mehrere Personen reisten mit zum Teil gefälschten Dokumenten ein - Rückführungsmaßnahmen folgten
13.05.2025 - 11:21:03Seine beiden georgischen Begleiter konnte keine Ausweispapiere vorlegen und wurden nach Belgien rückgeführt.
Bei einer weiteren Schleusung aus den Niederlanden an der B-56 (Kreis Heinsberg) wurden am Montagnachmittag 4 Albaner festgestellt, die sich über ihre Bezugszeiträume im Schengengebiet aufgehalten hatten. Sie wurden wegen der unerlaubten Einreise zur Anzeige gebracht und es konnten mehrere Sicherheitsleistungen genommen werden. Sie werden heute in ihre Heimat rückgeführt werden.
Zwei Nigerianer reisten mit einem Fernreisezug bzw. mit der Euregiobahn am Montagnachmittag aus Belgien ein.
Einer zeigte den Beamten eine gefälschte lettische ID-Karte vor. Da der Verdacht der unerlaubten Einreise und der Urkundenfälschung vorlagen, wurde er mit zur Dienststelle verbracht. Hier fand man nach seiner Durchsuchung noch einen gefälschten lettischen Führerschein. Nach der Anzeigenstellung und Vornahme einer Sicherheitsleistung in Höhe von 250,- Euro wurde die Person nach Belgien zurückgewiesen.
Wenige Stunden später wurde ein weiterer Nigerianer mit einer abgelaufenen Duldung festgestellt. Bei ihm fand man zudem einen gefälschten Aufenthaltstitel aus Malta. Er wurde beschlagnahmt. Im Anschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde er in Gewahrsam genommen, um ihn später abschieben zu können.
Des Weiteren konnten ein Syrer und ein Türke nach Belgien zurückgewiesen werden. Beide Personen hatten sich bei den Beamten mit einer französischen bzw. belgischen Asylbescheinigung ausgewiesen. Beide Bescheinigungen haben nur nationale Wirkung.
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