Kriminalität, Polizei

BPOL NRW: Zugriff - Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle an einem Wochenende - Drogenfund bei Kontrolle

16.03.2026 - 10:50:58 | presseportal.de

Aachen - Der Bundespolizei sind am vergangenen Wochenende bei Kontrollen im Raum Aachen mehrere Fahndungserfolge gelungen.

BPOL NRW: Zugriff - Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle an einem Wochenende - Drogenfund bei Kontrolle - Foto: presseportal.de
BPOL NRW: Zugriff - Bundespolizei vollstreckt drei Haftbefehle an einem Wochenende - Drogenfund bei Kontrolle - Foto: presseportal.de

Am Samstagabend kontrollierten die Beamten der Bundespolizei am Aachener Hauptbahnhof zeitgleich mit zwei Streifen einen 23-jährigen rumänischen Staatsangehörigen, der mit der S41 aus Belgien eingereist war, sowie einen 29-jährigen belgischen Staatsbürger in der Bahnhofsvorhalle. Die Fahndungsüberprüfung ergab, dass gegen beide Männer Strafvollstreckungshaftbefehle vorlagen.

Der 23-jährige Rumäne wurde wegen Vortäuschens einer Straftat zu einer Geldstrafe von 200,- Euro verurteilt. Ersatzweise drohten ihm 20 Tage Freiheitsstrafe. Der Mann beglich die offene Geldstrafe und konnte nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen seine Reise fortsetzen.

Auch der 29-jährige Belgier konnte eine gegen ihn verhängte Geldstrafe in Höhe von 900,- Euro begleichen und so eine Haftstrafe wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte abwenden. Bei der Durchsuchung des Mannes fanden die Beamten jedoch in der Jackentasche eine Mischung aus Kokain und MDMA. Die Drogen wurden beschlagnahmt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz eingeleitet.

Ein weiterer Fahndungserfolg gelang der Bundespolizei am Sonntagnachmittag auf der BAB 4. Dort kontrollierten die Beamten ein Fahrzeug mit österreichischer Zulassung, das aus den Niederlanden nach Deutschland einreiste. Der 27-jährige russische Fahrer konnte sich ordnungsgemäß ausweisen. Eine Fahndungsüberprüfung ergab jedoch, dass gegen ihn ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Traunstein wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vorlag. Der Mann beglich die ausstehende Geldstrafe in Höhe von 500,- Euro sowie 75,- Euro Verfahrenskosten und konnte dadurch ebenfalls eine Haftstrafe abwenden.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnten die Personen ihre Reise fortsetzen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Aachen
PHK Bernd Küppers

Telefon: +49 (0)241 56837 0
E-Mail: presse.ac@polizei.bund.de

X (Twitter): @BPOL NRW
www.bundespolizei.de

Bahnhofplatz 3
52064 Aachen

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