API-TH: keine Arbeitsgenehmigung und weitere Verstöße
21.03.2024 - 17:12:51Zudem wurde bei der Auswertung des Massenspeichers der Zugmaschine ersichtlich, dass keine Unternehmenssperre im Fahrtenschreiber hinterlegt ist. Da der türkische Kraftfahrer aufgrund seiner Erwerbstätigkeit gegen sein Touristenvisum verstoßen hat, muss er sich nun strafrechtlich wegen des unerlaubten Aufenthalts gemäß § 95 Aufenthaltsverordnung verantwortlich zeigen. Nach Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft Meiningen wurde ihm auferlegt, das deutsche Staatsgebiet binnen drei Wochen zu verlassen.
Den Unternehmer erwarten mehrere Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Fahrpersonalgesetz und das Güterkraftverkehrsgesetz.
Rückfragen bitte an:
Thüringer Polizei
Autobahnpolizeiinspektion
Kontrollgruppe APS Süd
Telefon: 036601 70103
E-Mail: pressestelle.api@polizei.thueringen.de
http://www.thueringen.de/th3/polizei/autobahnpolizeiinspektion/index.
aspx
Original-Content von: Autobahnpolizeiinspektion übermittelt durch news aktuell


