240606-2-K Großkontrolle der Polizei Köln und des Hauptzollamts Köln
06.06.2024 - 12:57:02Direkt zu Beginn der Kontrolle zogen die Beamten einen unter Drogen stehenden 42 Jahre alten Mann aus Rumänien in seinem Audi A6 aus dem Verkehr. Ein Drogenvortest reagierte positiv auf Amphetamin und Opiate, sodass sie ihm die Weiterfahrt untersagten und eine Blutprobenentnahme veranlassten.
Im VW Touran eines 57-Jährigen stellten sie wenig später etwa 200 mutmaßlich gefälschte Bekleidungsstücke, Handtaschen und Sonnenbrillen sicher. Die Beamten zogen die aus der Türkei stammenden Plagiate ein und fertigten eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Markenschutzgesetz. Zudem stellten sie elf Päckchen von in Deutschland nicht zugelassenen Medikamenten zur Potenzsteigerung sicher und leiteten ein weiteres Strafverfahren wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz ein.
Der VW Fox eines 19 Jahre alten Mannes aus Dormagen war nicht mit den zugehörigen Kennzeichen versehen, nicht zugelassen und nicht versichert. Da der Mann keinen Eigentumsnachweis erbringen konnte, stellten die Beamten den Wagen sicher.
Bei der Kontrolle eines 40-jährigen Mannes aus Mönchengladbach stellten die Beamten fest, dass er ohne gültige Fahrerlaubnis unterwegs war. Er soll seit 2018 bereits zum fünften Mal ohne gültige Fahrerlaubnis aufgefallen sein. Seinen Ford Focus stellten die Beamten sicher.
Der Drogentest eines 53 Jahre alten Türken reagierte gegen 17.30 Uhr positiv auf Opiate, weshalb sie ihm eine Blutprobe entnahmen und die Weiterfahrt untersagten.
Ein Mann aus Bedburg (24) war in einem nicht zugelassenen und nicht versicherten Fahrzeug unterwegs. Bei der Kontrolle bemerkten die Beamten zudem drogentypische Ausfallerscheinungen, weshalb sie eine Blutprobe veranlassten. Der 24-Jährige ist bereits im Zusammenhang mit dem Führen von Fahrzeugen unter Drogeneinfluss in Erscheinung getreten.
Bei der Kontrolle eines Handwerkerfahrzeuges gegen 19.30 Uhr stellte sich heraus, dass die Versicherung des in Slowenien zugelassenen Transporters abgelaufen war. Zudem hatte der Beifahrer keinen gültigen Aufenthaltsstatus in Deutschland, weshalb er eine Vorladung zur zuständigen Ausländerbehörde erhalten hat. Für den abgelaufenen Versicherungsschutz zahlte der Fahrer vor Ort eine Sicherheitsleistung. Das Fahrzeug stellten die Beamten sicher. (ja/sb)
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