Zuckersteuer, Thorsten Frei

Zuckersteuer: Thorsten Frei fordert Fristen für Hersteller

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 01:00 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Thorsten Frei fordert längere Fristen für Hersteller, bevor die geplante Abgabe auf gezuckerte Getränke greift. Die Koalitionsfraktionen müssen den Entwurf nun beraten; zugleich steht die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung im Mittelpunkt.

Steuerregeln und Einnahmen

  • Thorsten Frei verlangt Übergangsfristen für Getränkehersteller, die ihre Rezepturen ändern müssen.
  • Die Steuer soll Getränke ab mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter erfassen.
  • Der Bund erwartet 690 Millionen Euro im kommenden Jahr und 925 Millionen Euro für 2028.
Die Koalition will eine Extra-Steuer auf gezuckerte Getränke einführen - bei Details gibt es aber auch nach dem Kabinettsbeschluss offenbar noch Gesprächsbedarf. (Symbolbild) - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Thorsten Frei fordert Fristen für Zuckersteuer

Unionsfraktionschef Thorsten Frei verlangt Änderungen am Entwurf für die geplante Steuer auf gezuckerte Getränke. Die Hersteller sollen Übergangsfristen erhalten, damit sie ihre Rezepturen anpassen können.

Warnung vor höheren Preisen

Frei sagte dem „Kölner Stadt-Anzeiger“, ohne ausreichende Frist müssten Unternehmen möglicherweise ihre Preise erhöhen. Dadurch drohten Wettbewerbsnachteile und womöglich Arbeitsplatzverluste.

Zusätzliche Stellen in der Verwaltung dürfe es für die Zuckersteuer nicht geben. Grundsätzlich verteidigte Frei die Abgabe als Maßnahme der Gesundheitsvorsorge.

CSU fordert späteren Start

Das Bundeskabinett hatte am Mittwoch einen Vorschlag für die Koalitionsfraktionen auf den Weg gebracht, die ihn in den Bundestag einbringen sollen. Der CSU-Abgeordnetenchef Alexander Hoffmann hatte bereits einen späteren Beginn verlangt: Statt im Juli 2027 solle die Steuer Anfang 2028 starten.

Welche Getränke betroffen wären

Die Abgabe soll auf gezuckerte Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter entfallen. Dazu zählen nach den Plänen unter anderem Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.

Alkoholische Getränke sowie alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails sollen ausgenommen bleiben. Gleiches gilt für reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen und Getränke mit Süßungsmitteln.

Millioneneinnahmen für Krankenkassen

Die Regierung strebt zudem eine Befreiung für Betriebe an, die höchstens eine Million Liter im Jahr produzieren. Der Bund könnte durch die Steuer im kommenden Jahr 690 Millionen Euro einnehmen, für 2028 sind 925 Millionen Euro vorgesehen.

Die Einnahmen sollen dazu beitragen, die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung stabil zu halten. Zugleich soll die Abgabe Hersteller dazu bewegen, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu senken.

Die geplante Zuckersteuer verbindet zwei Ziele: Sie soll zusätzliche Einnahmen für die gesetzliche Krankenversicherung schaffen und Hersteller zu Rezepturänderungen bewegen. Nach dem Regierungsentwurf würden vor allem stark gezuckerte Erfrischungsgetränke erfasst; die konkrete Ausgestaltung bleibt für Unternehmen deshalb entscheidend.

Internationale Erfahrungen sprechen dafür, dass gestaffelte Abgaben den Zuckergehalt von Getränken beeinflussen können. In Großbritannien sank der durchschnittliche, verkaufsgewichtete Zuckergehalt der erfassten Softdrinks zwischen 2015 und 2024 deutlich, weil viele Hersteller ihre Rezepturen änderten. Auch aus Portugal und Frankreich werden Rückgänge beim Zuckergehalt oder beim Absatz zuckergesüßter Getränke berichtet.

Gesundheit und Belastung

Für die Bevölkerung wäre die Wirkung nicht auf mögliche Preissteigerungen beschränkt. Studien bringen einen hohen Konsum zuckergesüßter Getränke mit einem erhöhten Risiko für Typ-2-Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies in Verbindung. Modellrechnungen für Deutschland sehen deshalb langfristig ein erhebliches Präventionspotenzial.

Die von Thorsten Frei geforderten Übergangsfristen betreffen einen zentralen Umsetzungspunkt: Hersteller benötigen Zeit für neue Rezepturen, Verpackungen und Lieferplanung. Für Verbraucher bleibt zugleich relevant, ob Unternehmen die Abgabe vollständig über Preise weitergeben oder durch Produktänderungen vermeiden. Politisch dürfte damit neben der Höhe der Einnahmen vor allem die Frage im Mittelpunkt stehen, wie einfach die Steuer verwaltet werden kann.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

NDR: „Zuckersteuer soll kommen: Welche Getränke künftig teurer werden“ (15.10.2026)

Der Beitrag ordne die geplante Einführung zum 1. Juli 2027, die betroffenen Getränke und die erwarteten Einnahmen ein. Einen Schwerpunkt bilde die praktische Wirkung: Hersteller könnten Rezepturen ändern, während Unternehmen und Gastronomie vor zusätzlichen Kosten und Bürokratie warnten.

BR24: „Weniger Zucker und mehr Gesundheit: So wirkt die Zuckersteuer“ (15.10.2026)

Der Beitrag konzentriere sich auf wissenschaftliche Erfahrungen aus Großbritannien, Portugal und Frankreich sowie mögliche gesundheitliche Effekte. Anders als der NDR-Beitrag stelle er weniger die politische Umsetzung als die Frage in den Mittelpunkt, ob geringerer Zuckerkonsum langfristig Krankheiten verhindern könne.

Beide Beiträge stellten die geplante Abgabe und den Anreiz zu Rezepturänderungen heraus. Unterschiede gebe es vor allem beim Schwerpunkt zwischen Umsetzung, Kosten und gesundheitlicher Wirkung; offen bleibe, welche Übergangsfristen die Koalitionsfraktionen beschließen.

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