Zuckersteuer, Limonadenpreise

Zuckersteuer: Limo kann ab 2027 bis zu 32 Cent teurer werden

Veröffentlicht am: 14.10.2026 um 12:23 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Abgabe soll ab Mitte 2027 gelten und Hersteller zu weniger Zucker in ihren Rezepturen bewegen. Ob Verbraucher den vollen Aufschlag zahlen, hängt von den Reaktionen der Getränkeindustrie ab.

Steuerstufen und Haushaltsplanung

  • Die Steuer soll bei fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter mit 26 Cent je Liter einsetzen.
  • Ab acht Gramm Zucker je 100 Milliliter steigt der Satz auf 32 Cent je Liter.
  • Für 2027 erwartet der Bund Einnahmen von 690 Millionen Euro, für 2028 925 Millionen Euro.
  • Die Zuckersteuer soll auf Getränke mit zugesetztem Zucker anfallen. (Illustration) - Bild: Sven Hoppe/dpa
  • Nach längerem Verhandeln war die Zuckersteuer heute im Kabinett. - Bild: Michael Kappeler/dpa
  • Erstmal zahlen die Hersteller - doch Softdrinks könnten auch teurer werden. (Illustration) - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa
Die Zuckersteuer soll auf Getränke mit zugesetztem Zucker anfallen. (Illustration) - Bild: Sven Hoppe/dpa Nach längerem Verhandeln war die Zuckersteuer heute im Kabinett. - Bild: Michael Kappeler/dpa Erstmal zahlen die Hersteller - doch Softdrinks könnten auch teurer werden. (Illustration) - Bild: Fernando Gutierrez-Juarez/dpa

Bundesregierung bringt Zuckergetränkesteuer auf den Weg

Limonaden, Eistees und andere zuckergesüßte Getränke könnten bald teurer werden, nachdem die schwarz-rote Bundesregierung eine Zuckersteuer auf den Weg gebracht hat. Der Entwurf soll nun im Bundestag beraten werden; Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) strebt einen Start im Sommer 2027 an.

Steuer greift ab fünf Gramm Zucker

Betroffen sind Getränke mit mindestens fünf Gramm Zucker pro 100 Milliliter. Dazu zählen unter anderem Limonaden, Eistees, Energydrinks und Fruchtsaftgetränke mit Zuckerzusatz.

Alkoholische Getränke, alkoholfreie Biere, Weine und Cocktails werden ausgenommen. Auch reine Frucht- und Gemüsesäfte, ungesüßte Schorlen sowie Zero-Getränke mit Süßungsmitteln sollen nicht zusätzlich besteuert werden.

Bis zu 32 Cent je Liter

Der Steuersatz soll in zwei Stufen gelten. Bei fünf bis unter acht Gramm Zucker je 100 Milliliter sind 26 Cent je Liter vorgesehen, ab acht Gramm sollen 32 Cent je Liter fällig werden.

Zunächst zahlen die Hersteller die Steuer. Sie müssen entscheiden, ob sie die Mehrkosten selbst tragen, ihre Rezepturen verändern oder sie über höhere Preise weitergeben. Eine unmittelbare Aussage über den Preisaufschlag im Handel lässt sich daraus nicht ableiten.

Ausnahmen für kleine Hersteller geplant

Die Bundesregierung will Betriebe mit einer Jahresproduktion von bis zu einer Million Litern ausnehmen. Dafür ist allerdings die Zustimmung der EU-Kommission nötig.

Sollte die Kommission diese weitreichende Ausnahme nicht erlauben, soll zumindest eine Grenze von 70.000 Litern Jahresproduktion gelten. Die genaue Regelung ist damit noch nicht abschließend festgelegt.

Gesundheit und Haushalt als Ziele

Die Steuer soll Hersteller dazu bewegen, weniger Zucker zu verwenden und damit insbesondere Kinder und Jugendliche zu schützen. Das Finanzministerium verweist auf Risiken wie Adipositas, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies.

Nach Angaben des Ministeriums verursacht übermäßiger Zuckerkonsum im Gesundheitssystem jährlich Kosten von rund 2,1 Milliarden Euro. Zugleich sollen die Einnahmen den Bundeshaushalt entlasten und zur Stabilisierung der Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung beitragen.

Bund rechnet mit Millionen-Einnahmen

Für das kommende Jahr werden 690 Millionen Euro erwartet, weil die Steuer erst zur Jahresmitte gelten soll. Für 2028 veranschlagt der Bund 925 Millionen Euro.

Danach sollen die Einnahmen auf 875 bis 890 Millionen Euro jährlich sinken, weil sich der Markt anpassen und der Zuckergehalt vieler Produkte zurückgehen könnte.

Streit über den Starttermin

In der Union gibt es weiterhin Kritik. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete die Abgabe vor der Koalitionseinigung als „Teuer-Steuer“ und warnte vor zusätzlichen Belastungen für Bürger sowie möglichen Folgen für Arbeitsplätze in der Getränkeindustrie.

Die CSU trägt die Steuer grundsätzlich mit, fordert aber mehr Zeit für die Unternehmen. Der CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann nannte den 1. Januar 2028 als Wunschtermin und lehnte den vorgesehenen Start am 1. Juli 2027 weiterhin ab.

Im Bundestag dürften Union und SPD in den kommenden Wochen insbesondere über den Starttermin und die Ausnahmen für Hersteller beraten.

Die geplante Zuckergetränkesteuer verbindet zwei Ziele: Sie soll den Zuckergehalt industriell hergestellter Getränke senken und zugleich zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt bringen. Der Ansatz ist deshalb nicht nur eine Abgabe auf Konsum, sondern auch ein Anreiz für Hersteller, Rezepturen zu verändern.

Für Verbraucher hängt die konkrete Preiswirkung davon ab, wie Unternehmen die Steuer weitergeben. Bei einem Liter Getränk wären rechnerisch bis zu 32 Cent zusätzliche Steuer enthalten, sofern der Hersteller die Belastung vollständig auf den Verkaufspreis aufschlägt. Ebenso möglich sind geringere Margen oder eine Reformulierung unterhalb der jeweiligen Schwellenwerte.

Gesundheitspolitischer Ansatz

Die Bundesregierung begründet den Schritt mit den Folgen eines hohen Zuckerkonsums für Übergewicht, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Karies. Besonders Kinder und Jugendliche stehen im Mittelpunkt der Begründung. Zero-Getränke, reine Säfte und ungesüßte Schorlen sollen nach dem Regierungsmodell nicht zusätzlich belastet werden.

Politisch bleibt der Starttermin ein Streitpunkt. Während der Finanzminister einen Beginn zum 1. Juli 2027 anstrebt, fordert die CSU mehr Zeit für die Umstellung von Rezepturen. Im Bundestag wird daher neben den Steuersätzen auch über die Belastung kleiner Hersteller und die praktische Umsetzung beraten werden.

Finanzielle Bedeutung

Mit erwarteten Einnahmen von 690 Millionen Euro im ersten Geltungsjahr und 925 Millionen Euro im Jahr 2028 ist die Steuer für den Bundeshaushalt relevant, bleibt gemessen an den gesamten Staatsfinanzen aber begrenzt. Sinkende Einnahmen in späteren Jahren wären zugleich ein Hinweis darauf, dass sich Rezepturen und Konsum verändern.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

ZDFheute: „Zuckersteuer-Streit beigelegt: Bundesregierung einigt sich“ (13.10.2026)

ZDFheute habe die Einigung von Union und SPD sowie das zweistufige Modell mit 26 und 32 Cent pro Liter hervorgehoben. Anders als die aktuelle dpa-Meldung habe der Beitrag den Kompromiss zunächst im Vorfeld der Kabinettsbefassung eingeordnet; offen geblieben sei vor allem die Ausgestaltung der Ausnahmen für kleinere Hersteller.

tagesschau: „Offenbar ab 1. Juli Schwarz-rote Koalition einig bei Zuckersteuer“ (13.10.2026)

Die tagesschau habe neben den Steuersätzen und erwarteten Einnahmen den politischen Widerstand aus Teilen der Union dargestellt. Der Schwerpunkt liege damit stärker auf dem innerkoalitionären Streit und der Kritik von Unionsministern, während die dpa-Meldung die Folgen für Produkte, Preise und Hersteller ausführlicher erläutere.

Beide Beiträge bestätigten die Einigung auf ein zweistufiges Modell und Ausnahmen für kleinere Produzenten. Unterschiede bestünden vor allem bei der Gewichtung von Koalitionskonflikt, Kabinettsverfahren und praktischer Preiswirkung; der genaue Starttermin und die endgültigen Ausnahmegrenzen blieben zentrale Punkte der weiteren Beratung.

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