Zuckersteuer: Kanzleramt stoppt vorerst Klingbeils Entwurf
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 12:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Das Bundeskanzleramt stoppt vorerst den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke.
Vorschlag findet keine Mehrheit
Der Vorschlag sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig“, hieß es aus Regierungskreisen. Damit wird die geplante Abgabe zunächst nicht weiterverfolgt.
Entwurf zur Zuckergetränkesteuer
Der Entwurf des Bundesfinanzministers sieht eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke vor. Einzelheiten zur konkreten Ausgestaltung sind nach dem vorläufigen Stopp zunächst offen.
Steuerpolitik trifft Gesundheitspolitik
Der vorerst gestoppte Entwurf steht für einen politischen Zielkonflikt: Die Bundesregierung wollte mit einer Abgabe auf stark gezuckerte Getränke zusätzliche Einnahmen erzielen und zugleich Hersteller zu weniger Zucker in ihren Rezepturen bewegen. Nach den zuletzt bekannt gewordenen Planungen sollte die Steuer ab Juli 2027 gelten und je nach Zuckergehalt zwischen 26 und 38 Cent je Liter betragen.
Im Mittelpunkt steht dabei nicht nur der Preis an der Kasse. Eine solche Abgabe kann den Konsum zuckerhaltiger Getränke verteuern und damit einen Anreiz für Reformulierungen schaffen. Zugleich hängt ihre Wirkung davon ab, ob Hersteller die Belastung vollständig weitergeben, Produkte anpassen oder Verbraucher auf andere Getränke ausweichen.
Bedeutung für Haushalt und Verbraucher
Für den Bundeshaushalt standen zuletzt Einnahmen von ungefähr einer Milliarde Euro jährlich im Raum. Für Verbraucher wären vor allem klassische Limonaden, gesüßte Eistees und bestimmte Fruchtgetränke betroffen gewesen; zuckerfreie Getränke sowie mehrere alkoholfreie Produkte sollten nach dem damaligen Entwurf ausgenommen bleiben.
Der Stopp im Kanzleramt verschiebt zunächst den Zeitplan und macht deutlich, dass die Maßnahme politisch nicht ausreichend abgestimmt ist. Für Haushalte bedeutet das kurzfristig: Es gibt weder eine beschlossene Steuer noch feststehende Preisaufschläge. Ob, wann und in welcher Form ein neuer Vorschlag vorgelegt wird, hängt von der weiteren Einigung innerhalb der Bundesregierung und dem anschließenden Gesetzgebungsverfahren ab.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
Tagesspiegel: „Eine süße Milliarde: So will Klingbeil zuckerhaltige Getränke besteuern“ (01.10.2026)
Der Bericht habe die bis dahin bekannten Eckpunkte des Entwurfs bestätigt: Die Steuer solle ab Juli 2027 gelten, ab fünf Gramm Zucker je 100 Milliliter greifen und rund eine Milliarde Euro jährlich einbringen. Anders als die aktuelle dpa-Meldung habe der Artikel den Inhalt des vorerst gestoppten Entwurfs und die vorgesehenen Ausnahmen in den Mittelpunkt gestellt; offen bleibe nun, ob diese Regelungen politisch weiterverfolgt würden.
Der Bericht habe die geplante Einführung zum 1. Juli 2027, die erwarteten Einnahmen und die Staffelung nach dem Zuckergehalt dargestellt. Als zusätzlichen Schwerpunkt habe er den Widerstand aus CDU und CSU sowie die noch laufende Abstimmung mit Ministerien und Ländern genannt; die aktuelle Meldung verschiebe den Fokus nun auf die vorläufige politische Blockade im Kanzleramt.
Beide Berichte hätten die finanziellen und gesundheitspolitischen Ziele des Vorhabens hervorgehoben, während die aktuelle Meldung den fehlenden Rückhalt in der Bundesregierung betone. Offen bleibe insbesondere, ob ein überarbeiteter Entwurf vorgelegt werde und welche Ausnahmen oder Steuersätze dann gelten könnten.
