Zuckersteuer: Kanzleramt stoppt Klingbeils Entwurf vorerst
Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 12:10 Uhr | dpa, AD HOC NEWSDas Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorerst gestoppt.
Entwurf erst seit Mittwoch in der Abstimmung
Klingbeil hatte seine Pläne erst am Mittwoch zur Abstimmung unter den Ministerien verschickt. In Regierungskreisen heißt es, der Entwurf weiche vom Vorschlag der Finanzkommission Gesundheit ab und sei in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig.
Aus dem Finanzministerium gab es zunächst keinen Kommentar. Die Steuer liegt damit vorerst auf Eis.
Bis zu 38 Cent pro Liter
Nach dem Entwurf sollte die Abgabe für Getränke ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter gelten. Die Höhe sollte nach dem Zuckergehalt gestaffelt werden und zwischen 26 und 38 Cent pro Liter liegen.
Zero-Getränke, die mit Ersatzstoffen gesüßt sind, sollten anders als zwischenzeitlich erwogen nicht besteuert werden. Ausgenommen waren außerdem reine Frucht- und Gemüsesäfte, alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein.
Eine Milliarde Euro Einnahmen erwartet
Klingbeil wollte mit der Zuckersteuer zusätzliche Einnahmen für den Bundeshaushalt erzielen und Getränkehersteller zugleich zu weniger Zucker in ihren Produkten bewegen. Das Finanzministerium rechnete mit Einnahmen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr.
Für das kommende Jahr wurden 945 Millionen Euro erwartet, im zweiten Jahr 1,155 Milliarden Euro. Bis 2031 sollten die Einnahmen auf 1,18 Milliarden Euro steigen.
Widerstand aus Union und Ländern
Vor allem in der Unionsfraktion gibt es Widerstand gegen die Pläne. Auch mehrere Bundesländer lehnen die Steuer ab.
Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) bezeichnete sie als Belastung für mittelständische Getränkehersteller. Auch aus der Wirtschaft kamen kritische Stimmen.
Ein Instrument mit zwei Zielen
Die geplante Abgabe soll den Bundeshaushalt entlasten und zugleich das Angebot zuckerärmer machen. Der Mechanismus ist bewusst gestaffelt: Je höher der Zuckergehalt, desto höher fällt die Steuer aus. Damit entsteht für Hersteller ein finanzieller Anreiz, Rezepturen unter die jeweiligen Schwellenwerte zu senken.
Gesundheitspolitisch richtet sich die Maßnahme gegen den hohen Konsum gezuckerter Getränke. Eine zentrale Streitfrage bleibt, ob die Abgabe tatsächlich zu weniger Zuckeraufnahme führt oder vor allem höhere Preise verursacht. Entscheidend wäre, ob Unternehmen die Rezepturen verändern und wie stark sie die Kosten an Verbraucher weitergeben.
Politischer Konflikt über Einnahmen und Belastungen
Mit erwarteten Einnahmen von rund einer Milliarde Euro hätte die Steuer für den Bundeshaushalt eine messbare, im Verhältnis zum gesamten Etat aber begrenzte Bedeutung. Gleichzeitig träfe sie Getränkehersteller und Händler je nach Produkt unterschiedlich stark. Zero-Getränke sowie mehrere alkoholfreie Produkte sollen nach dem Entwurf ausgenommen bleiben.
Das vorläufige Aus aus dem Kanzleramt zeigt, dass die Ressortabstimmung nicht nur technische Details betrifft. Die Bundesregierung muss einen Entwurf finden, der gesundheitspolitische Ziele, Einnahmeerwartungen und den Widerstand aus Union, Ländern und Wirtschaft miteinander verbindet. Für Verbraucher steht zunächst fest: Die genannten Beträge sind keine beschlossenen Preisaufschläge; vor einer möglichen Einführung müssten weitere Beratungen und das Gesetzgebungsverfahren folgen.
