Zuckersteuer, Lars Klingbeil

Zuckersteuer: Kanzleramt stoppt Klingbeils Entwurf vorerst

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 12:01 Uhr | dpa, AD HOC NEWS

Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil für eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorerst gestoppt. Der Vorschlag sei in der Regierung derzeit nicht mehrheitsfähig.

Das Bundeskanzleramt hat den Entwurf von Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) für eine Steuer auf zuckerhaltige Getränke vorerst gestoppt.

Entwurf findet keine Mehrheit

Der Vorschlag sei in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Regierungskreisen. Zuvor hatte die „Bild“ darüber berichtet.

Geplante Abgabe auf Zuckergetränke

Mit der Steuer wollte das Finanzministerium Getränke mit hohem Zuckergehalt mit einer zusätzlichen Abgabe belegen. Der jüngste Entwurf sah eine Staffelung nach dem Zuckergehalt vor; zuckerfreie Getränke mit Süßungsmitteln sollten danach nicht erfasst werden.

Politische Abstimmung vorerst unterbrochen

Der Entwurf befand sich vor dem Stopp noch in der Abstimmung innerhalb der Bundesregierung. Damit ist zunächst offen, ob Klingbeils Vorhaben überarbeitet und erneut vorgelegt wird oder ob die geplante Zuckergetränkesteuer insgesamt zurückgestellt bleibt.

Steuer zwischen Einnahmen und Gesundheitspolitik

Der vorerst gestoppte Entwurf steht für einen Zielkonflikt: Die Bundesregierung wollte mit der Abgabe zusätzliche Einnahmen erzielen und zugleich einen Anreiz für Hersteller schaffen, den Zuckergehalt ihrer Getränke zu senken. Nach den zuletzt bekannt gewordenen Plänen sollte die Steuer ab einem Zuckergehalt von fünf Gramm je 100 Milliliter greifen und je nach Menge zwischen 26 und 38 Cent pro Liter betragen.

Für den Bundeshaushalt wäre die Maßnahme relevant. Die erwarteten Einnahmen lagen bei rund einer Milliarde Euro jährlich. Gleichzeitig hätte die Abgabe vor allem klassische Softdrinks, gesüßte Säfte, Limonaden und Eistees betroffen. Getränke, die ausschließlich mit Süßungsmitteln gesüßt sind, sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreie Wein- und Schaumweinerzeugnisse sollten nach dem jüngsten Entwurf ausgenommen bleiben.

Politische Hürde vor dem Gesetzgebungsverfahren

Der Vorgang zeigt, dass die entscheidende Hürde bereits vor der formalen Beratung im Kabinett liegen kann. Der Entwurf befand sich zunächst noch in der Abstimmung zwischen Ministerien und Ländern; Widerstand kam insbesondere aus der Union und einzelnen Bundesländern. Mit dem vorläufigen Stopp ist offen, ob, wann und in welcher Form die Steuer erneut auf die politische Tagesordnung kommt.

Für Verbraucher wären die konkreten Auswirkungen von der Weitergabe der Abgabe durch Hersteller und Handel abhängig gewesen. Möglich wären höhere Preise oder veränderte Rezepturen. Für die Debatte bleiben damit sowohl die Finanzierung zusätzlicher Haushaltseinnahmen als auch die gesundheitspolitische Wirksamkeit einer solchen Lenkungssteuer zentrale Streitpunkte.

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