Sozialbetrug, Schrottimmobilien

Zehn-Punkte-Plan gegen Sozialbetrug: Bundesregierung will Schrottimmobilien und organisierte Ausbeutung eindämmen

Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 19:18 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Die Bundesregierung will mit einem gemeinsamen Zehn-Punkte-Plan von Sozial- und Innenressort bandenmäßigen Sozialbetrug und ausbeuterische Schrottimmobilien stärker eindämmen. Kommunen sollen deutlich mehr Eingriffsmöglichkeiten erhalten, insbesondere bei problematischen Immobilien und organisiertem Missbrauch von Sozialleistungen.
  • Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) - hier im Bundeskabinett - haben sich auf einen Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch verständigt. (Archivfoto) - Bild: Kay Nietfeld/dpa
  • Wie im Juli in Duisburg wurden Polizei und weitere Behörden schon mehrfach gegen Sozialmissbrauch in sogenannten Schrottimmobilien tätig. (Archivfoto) - Bild: ---/dpa
  • Immer wieder wird Grundsicherung in betrügerischer Absicht beantragt. (Symbolfoto) - Bild: Jens Kalaene/dpa
Bundessozialministerin Bärbel Bas (SPD) und Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) - hier im Bundeskabinett - haben sich auf einen Aktionsplan gegen Sozialmissbrauch verständigt. (Archivfoto) - Bild: Kay Nietfeld/dpa Wie im Juli in Duisburg wurden Polizei und weitere Behörden schon mehrfach gegen Sozialmissbrauch in sogenannten Schrottimmobilien tätig. (Archivfoto) - Bild: ---/dpa Immer wieder wird Grundsicherung in betrügerischer Absicht beantragt. (Symbolfoto) - Bild: Jens Kalaene/dpa

Die Bundesregierung stellt mit einem gemeinsamen Zehn-Punkte-Plan von Sozial- und Innenressort die Bekämpfung von Sozialbetrug und ausbeuterischen Schrottimmobilien auf eine neue Grundlage.

Zehn-Punkte-Plan gegen Missbrauch von Sozialleistungen

Der Aktionsplan sieht vor, Missbrauch von Sozialleistungen künftig wirkungsvoller zu bekämpfen und bis Ende des Jahres vollständig umzusetzen. Ziel ist es, Anreize für eine Einwanderung allein in die Sozialsysteme zu reduzieren und groß angelegten Sozialleistungsmissbrauch zu beenden. Ausbeuterische Geschäftsmodelle mit sogenannten Schrottimmobilien sollen wirksamer unterbunden werden, die Grundsicherung soll enden können, wenn eine Person mit vollstreckbarem Haftbefehl gesucht wird.

Bas und Dobrindt als federführende Ressortchefs

Erarbeitet wurde der Plan vom Sozialministerium unter Ressortchefin Bärbel Bas (SPD) und dem Innenressort von Alexander Dobrindt (CSU. Bas betont, Kommunen würden befähigt, konsequenter gegen Schrottimmobilien vorzugehen und Hintermänner organisierter Ausbeutung stärker zur Verantwortung zu ziehen. Für Deutschland mit seinem Bedarf an ausländischen Fachkräften sei die unkomplizierte grenzüberschreitende Arbeitsaufnahme in der EU wichtig, zugleich werde die Ausnutzung der Freizügigkeit für organisierten Missbrauch klar abgelehnt.

Mehr Kontrolle und Haftung bei Schwarzarbeit

Im Rahmen des Plans soll der Datenaustausch zwischen Behörden verbessert und bestehende Schlupflöcher geschlossen werden. Die Bundesagentur für Arbeit wird gestärkt, Arbeitgeber sollen bei Schwarzarbeit stärker in Haftung genommen werden. Bereits im Juni hatten Innenminister von Bund und Ländern ein konsequenteres Vorgehen gegen bandenmäßigen Sozialmissbrauch beschlossen und dabei insbesondere Fälle im Zusammenhang mit Scheinarbeitsverhältnissen in den Blick genommen.

Fälle aus Südosteuropa und Problemviertel im Ruhrgebiet

Im Fokus stehen Fälle, in denen Banden EU-Bürger aus Südosteuropa nach Deutschland holen und in Scheinbeschäftigungen bringen, damit sie als Aufstocker Sozialleistungen erhalten. Besonders betroffen sind Menschen aus Bulgarien und Rumänien. Viele von ihnen werden in sogenannten Schrottimmobilien untergebracht, wie sie in zahlreichen Kommunen des Ruhrgebiets seit Langem ein bekanntes Problem darstellen. Trotz regelmäßiger Razzien von Polizei und Behörden konnten Ämter bislang häufig nur begrenzt gegen diese Strukturen vorgehen.

Stärkere Kooperation und Eingriffsmöglichkeiten der Kommunen

In einzelnen Bundesländern ist die Zusammenarbeit von Polizei, Familienkassen, Jobcentern, Ausländerbehörden, Kommunen und weiteren Stellen inzwischen enger geworden, um Sozialmissbrauch besser zu verhindern. Nach Änderungen im Baugesetzbuch, die der Bund angestoßen hat, sollen Kommunen Schrottimmobilien im Extremfall auch enteignen können. Bärbel Bas hatte bereits Mitte vergangenen Jahres ein schärferes Vorgehen gegen Sozialmissbrauch angekündigt und dabei Negativbeispiele aus ihrer Duisburger Heimat angeführt, wo ausbeuterische Strukturen Menschen aus anderen europäischen Ländern in Mini-Arbeitsverhältnisse drängen und gleichzeitig Bürgergeld beantragen lassen.

Konsequenzen für Zuwanderer mit geringer Beschäftigung

Der Aktionsplan sieht vor, dass Zuwanderer aus EU-Staaten mit extrem geringem Beschäftigungsumfang nicht mehr regelmäßig aufstockende Leistungen beziehen sollen. Kommunale Instrumente gegen Schrottimmobilien sollen gezielt gestärkt werden. Genannt werden unter anderem Instandsetzungsgebote, Vorkaufsrechte, Enteignungen und Nutzungsuntersagungen, mit denen Städte und Gemeinden gegen besonders problematische Gebäude vorgehen können.

Hintergrund: Sozialmissbrauch und Schrottimmobilien

Der Zehn-Punkte-Plan von Bärbel Bas und Alexander Dobrindt setzt bei einem Problem an, das viele Städte mit angespanntem Wohnungsmarkt seit Jahren belastet. Besonders im Ruhrgebiet werden sogenannte Schrottimmobilien genutzt, um EU-Bürger in prekären Verhältnissen unterzubringen und zugleich über Scheinbeschäftigung Zugang zu Sozialleistungen zu organisieren. Kommunen berichten seit Langem von überfüllten Häusern, mangelnder Sicherheit und hoher Belastung der lokalen Verwaltungen.

Strukturelle Dimension und rechtliche Instrumente

Die nun vorgesehenen Maßnahmen wie erweiterte Instandsetzungsgebote, Vorkaufsrechte, Enteignungsmöglichkeiten und Nutzungsuntersagungen zielen darauf ab, diese Geschäftsmodelle zu erschweren. Zugleich soll der Datenabgleich zwischen Behörden verbessert werden, um bandenmäßige Strukturen schneller zu erkennen. Die geplante Möglichkeit, Grundsicherung zu beenden, wenn ein vollstreckbarer Haftbefehl vorliegt, markiert eine weitere Verschärfung gegenüber Personen, die sich der Strafverfolgung entziehen. Für die betroffenen Kommunen könnte insbesondere die bessere Zusammenarbeit von Polizei, Jobcentern, Familienkassen und Ausländerbehörden den Handlungsspielraum deutlich erweitern.

Bedeutung für Zuwanderung und Arbeitsmarkt

Der Plan bewegt sich im Spannungsfeld zwischen dem Bedarf an ausländischen Fachkräften und dem Schutz vor Ausbeutung. Während die Freizügigkeit in der EU und unbürokratische Arbeitsaufnahme ausdrücklich erhalten bleiben sollen, richtet sich der Katalog gegen Strukturen, die Menschen aus Südosteuropa in Abhängigkeit halten und Sozialleistungen abschöpfen. Für seriöse Arbeitgeber könnte eine gestärkte Bundesagentur für Arbeit und härtere Haftung bei Schwarzarbeit mehr Rechtssicherheit bringen. Zugleich dürfte die politische Debatte darüber anhalten, wie sich striktere Regeln beim Sozialschutz mit einem offenen Arbeitsmarkt und europäischer Freizügigkeit vereinbaren lassen.

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