Blick vom Zahnarzt-Patientenstuhl

Zahnärztliche Bundesverbände sprechen sich gegen Praxisschließungen aus

23.03.2020 - 16:02:24

Corona-Krise: nachdem Zahnärzte eine generelle Praxisschließung gefordert haben, weisen Verbandsvertreter ihre Zahnarzt-Kollegen zurecht.

Der Vorstandsvorsitzende des Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) Wolfgang Eßer und der Präsident der Bundeszahnärztekammer Peter Engel haben sich in einem gemeinsamen Schreiben an die Zahnärzte in Deutschland gewandt. Die Spitzenvertreter der Zahnärzteschaft ermahnen die Zahnärzte, sich darüber bewusst zu sein, dass die dieser Gesellschaft angehörenden Menschen in der Corona-Krise „ganz genau beobachten“ und registrieren würden, wie sich die Zahnärzte während der momentanen Ausnahmesituation verhalten. Eßer und Engel weisen die Zahnärzteschaft ausdrücklich darauf hin, dass die Kassenzulassung eines Zahnarztes nicht nur zur Behandlung gesetzlich Krankenversicherter berechtige, sondern auch mit der Verpflichtung zur Erfüllung des Versorgungsauftrags verbunden sei. Über das Schreiben von Kassenärztlicher Bundesvereinigung und Bundeszahnärztekammer berichten die dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ angeschlossenen Zeitungen in ihren Dienstagsausgaben.

Eßer und Engel warnen ihre Zahnarzt-Kollegen in einem ergänzenden Schreiben, dass die Kassenärztlichen Vereinigungen bei Zahnarzt-Verstößen gegen das berufsrechtliche Regelwerk die vorhandenen Sanktionsinstrumente einsetzen werden.

Die Spitzenvertreter der Zahnärztee „fordern eindringlich“, dass sich die Zahnärzte gerade in dieser für alle Beteiligten außerordentlich schwierigen Krisensituation – als Bürger, aber insbesondere auch als Kollegen – sowohl mit ihren Patienten als auch untereinander solidarisch zeigen. Wolfgang Engel und Peter Eßer appellieren an die Zahnärzte, ihren Verpflichtungen zur Hilfeleistung durch vorbildhaftes Handeln als Arzt nachzukommen. Dies gelte besonders für gesundheitliche Krisensituationen. Bei allen derzeitigen, durchaus nachvollziehbaren zahnärztlichen Nöten fordere man die Zahnarzt-Kollegen dazu auf, keinesfalls zu vergessen, dass die Zahnärzteschaft nicht die einzige gesellschaftliche Gruppe sei, die sich größten Herausforderungen gegenübergestellt sehe, so KZBV und Bundeszahnärztekammer.

Die Zahnarztverbände machen auch darauf aufmerksam, dass sie nicht zur Anordnung zur Schließung von Praxen oder zur Einführung einer Notversorgung berechtigt seien. Eine solche Befugnis liege ausschließlich bei den zuständigen Behörden.

Einige der schriftlichen Bemerkungen von Eßer und Engel lassen darauf schließen, dass es offenbar Anfeindungen von Zahnärzten gegenüber zahnärztlichen Verbänden gegeben haben muss. Denn der Vorstandsvorsitzende des Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung der Präsident der Bundeszahnärztekammer machen überdeutlich klar, dass „Beschimpfungen, Nörgeleien und Besserwisserei“ absolutes Tabus sein sollten – sowohl in der Kommunikation untereinander als auch gegenüber den in den Berufsorganisationen tätigen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen und gegenüber den Verantwortlichen von Berufsverbänden. Ebenso sollte das „Schüren von Unsicherheit und Panikmache“ nicht zum berufsadäquaten Verhalten eines Zahnarztes gehören.

Hinsichtlich der Frage der Organisation von zahnärztlichen Praxen während der augenblicklichen Corona-Krise empfehlen die Verbandsvertreter, dass auf „nicht erforderliche“ Zahnarzt-Behandlungen verzichtet werden solle. Generell sei auf die penible Einhaltung von Hygieneregeln und auf die sorgfältige Beachtung der Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes zu achten, um die Patienten ebenso wie das Praxis-Personal so gut wie irgend möglich vor einer Infizierung mit dem Corona-Virus zu bewahren.

Infizierten Personen sowie bereits in Quarantäne befindlichen Patienten wird angeraten, sich in Notfällen zunächst auf telefonischem Weg an den jeweiligen Hauszahnarzt zu wenden. Eine gegebenenfalls erforderliche Behandlung sollte anschließend aber durch eine der im Bundesgebiet 160 Universitäts-Zahnkliniken, in Krankenhäusern mit einer kiefer- und gesichtschirurgischen Abteilung oder in einem Hospital mit zahnmedizinischer Fachabteilung durchgeführt werden.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, A. Camus

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