Scheeßel: Waffenbehörde nicht über Anzeige gegen Täter informiert
05.03.2024 - 20:32:43 | dts-nachrichtenagentur.de
Doch die Polizei soll diese Anzeigen nach Angaben des Landkreises Rotenburg nicht an die zuständige Waffenbehörde gemeldet haben, wie das Nachrichtenportal "T-Online" am Dienstag berichtet.
"In den Unterlagen finden sich keinerlei Hinweise auf eine mögliche Bedrohung durch den Täter, eine Strafanzeige von Seiten der Polizei liegt dem Landkreis nicht vor", antwortete eine Sprecherin des Kreises, der für die Waffenbehörde zuständig ist, dem Nachrichtenportal auf Anfrage. Hätte diese Warnung vorgelegen, hätte die Waffenbehörde laut Paragraf 41 des Waffengesetzes dem späteren mutmaßlichen Täter die Waffen wegnehmen können.
Warum die Polizei die Anzeige offenbar nicht weitergegeben hat, ist unklar.
Die Polizei im Kreis Rotenburg habe nicht auf eine Anfrage geantwortet, heißt es im Bericht von "T-Online".
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