Wahl der Intendantin / des Intendanten des ZDF
05.01.2026 - 08:30:07Sämtliche an den Fernsehrat gerichteten Bewerbungen, die die Voraussetzungen des § 26 Abs. 2 ZDF-Staatsvertrag erfüllen, werden allen Mitgliedern des Gremiums bekannt gemacht. Zur Intendantin/zum Intendanten des ZDF kann nur gewählt werden, wer durch mindestens ein Mitglied des Fernsehrates vorgeschlagen wird.
Das Verfahren sowie die inhaltlichen Voraussetzungen für das Amt des Intendanten/der Intendantin (Anforderungsprofil) sind in der vom Fernsehrat und Verwaltungsrat des ZDF beschlossenen Wahlsatzung geregelt.
Alle Informationen sind auf der Internetseite des Fernsehrates zu finden unter https://fernsehrat.zdf.de/intendantenwahl.
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Sekretariat ZDF-Fernsehrat
Ansprechpartnerin: Tordis Koch
E-Mail: gremienbuero@zdf.de
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