Verstoß, Winterreifenpflicht

Verstoß gegen Winterreifenpflicht stellt Kostenrisiko dar

17.09.2014 - 14:05:26

Zur kalten Jahreszeit mit Winterreifen zu fahren schont den Geldbeutel Hamburg - Mit Winterreifen zu fahren bedeutet nicht nur erhöhte Sicherheit. Winterreifenmuffeln blüht neben Bußgeldern und Punkten in Flensburg außerdem Ärger mit der eigenen Kasko-Versicherung.

Bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte schreibt die Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3a StVO) dem Fahrzeughalter vor, Winterreifen aufzuziehen. Als wintertaugliche Bereifung gelten sogenannte Matsch- und Schneereifen, welche anhand einer entsprechenden "M+S"- Kennzeichnung zu erkennen sind. Echte Winterreifen tragen außerdem das Schneeflocken-Symbol. Als idealer Zeitraum für die Winterreifensaison wird nach der "O bis O"-Faustregel der Oktober bis Ostern betrachtet. Spätestens wenn die ersten Schneeflocken fallen, sollten sich Fahrzeughalter nur mit geeigneten Pneus in den Straßenverkehr begeben. Auf dem Thermometer kann das ab sieben Grad Celsius gelten. An diese Vorgaben halten sich mittlerweile neun von zehn Fahrzeugbesitzern. Vergangenen Oktober gaben 94 Prozent der Autofahrer bei einer Umfrage von Auto.de zur Winterreifenpflicht an, aus Sicherheitsgründen oder aus Angst vor Strafen mit Winterreifen zu fahren. Rund sechs Prozent – und damit 2,5 Millionen PKW (bei 43 Millionen zugelassenen PKW) – gestehen demgegenüber, abermals bewusst auf Winterreifen verzichtet zu haben. Wenige Wiederholungstäter sind bereits genug, um die Unfallstatistik auf mehr als 4000 Unfälle jährlich wegen falscher Reifenwahl wachsen zu lassen.

Höheres Bußgeld bei fehlender Winterbereifung

Wer bei winterlichen Straßenverhältnissen von der Polizei mit Sommerreifen angehalten wird, muss 60 Euro Bußgeld für die Missachtung der Winterreifenpflicht zahlen – 20 Euro mehr als noch vor ein paar Monaten. Mit der Reform der Flensburger Punktekartei seit dem 1. Mai 2014 haben sich nämlich auch die Bußgelder größtenteils erhöht. Prinzipiell beginnen die Bußgelder nun ab 60 Euro aufwärts. Im Falle einer Behinderung des Verkehrs aufgrund falscher Saisonreifen steigt das Bußgeld auf 80 Euro, bei Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer auf 100 Euro. Winterreifenverweigerer werden obendrein mit einem Punkt in der Verkehrssünderdatei bestraft. Die Tilgungsfrist liegt neu bei 2,5 Jahre, wie bei allen Ordnungswidrigkeiten, die mit einem Punkt quittiert werden.

Leistungskürzung bei der Kaskoversicherung

Wenn Fahrer bei Schnee und Glätte mit Sommerreifen unterwegs sind und infolge dessen in einen Unfall geraten, setzen sie außerdem ihren Versicherungsschutz aufs Spiel. Die Kaskoversicherung kann mit Verweis auf grob fahrlässiges Verhalten einen Teil der Leistungen zur Regulierung des Schadens am eigenen Fahrzeug verweigern, sollten sich die Sommerreifen als die Unfallursache herausstellen. Selbst wenn der Unfallgegner den Unfall verschuldet hat, kann die Versicherung eine Mithaftung beanstanden, sofern trotz winterlicher Straßenbedingungen mit nachweislich ungeeigneten Reifen gefahren wurde. Bei einem Verstoß gegen die Winterreifenpflicht dürfen Versicherungsgesellschaften die Verkehrssünder nachträglich mit bis zu 5.000 Euro in Regress nehmen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann die Leistung sogar komplett entfallen, sodass der Betroffene den Schaden am Fahrzeug aus eigener Tasche bezahlen muss. Eine Ausnahme gibt es nur beim Komfortschutz . Die Ersatzansprüche sind dann auch bei grober Fahrlässigkeit von der Versicherung abgedeckt. Eine Kürzung der Leistung ist bei der Kfz-Haftpflicht nicht zu erwarten, der Schaden des Unfallopfers wird in jedem Fall von ihr getragen. Neben einem Ausfall des Versicherungsschutzes droht Winterreifenverweigerern eine satte Geldstrafe – 120 Euro werden laut Bußgeldkatalog fällig, wenn sie in einen Unfall verwickelt werden.

Reifenwechsel zeitgünstig einplanen

Auch wenn in der Straßenverkehrsordnung kein bestimmter Stichtag festgelegt ist, von dem an Winterreifen zur Pflicht werden, tun Fahrer gut daran, relativ frühzeitig auf Winter-Pneus umzurüsten. Ein plötzlicher Wintereinbruch wird oft nämlich nicht als Entschuldigungsgrund für eine falsche Bereifung anerkannt. Wer bei schneebedeckten Straßen ohne die passenden Reifen ins Auto steigt, muss für seinen Verstoß einstehen. Mit den meisten Winterreifen lässt es sich zudem auch auf trockenen Straßen im Herbst gut und sicher fahren, wie ein aktueller Test des Auto Club Europa (ACE) und der Gesellschaft für Technische Überwachung (GTÜ) zeigt. Nichts falsch machen können Fahrzeughalter, die den Werkstatt-Termin für den Reifenwechsel in den laufenden Oktober legen.

Zu wenig Profil bleibt ein Tabu

Ein Unfallrisiko bleibt bestehen, wenn die Winterreifen nicht mehr die für eine gute Haftung erforderliche Mindestprofiltiefe aufweisen. Experten zufolge liegt die Obergrenze bei Winterreifen bei einer Profiltiefe von vier Millimetern. Dies ist jedoch nur eine Empfehlung, gesetzlich vorgeschrieben ist bei allen Saisonreifen eine Profiltiefe von 1,6 Millimetern. Demnach sind vorhandene Winterreifen auszutauschen, sobald sie weiter abgefahren sind. Am besten beraten sind Reifenkäufer zweifellos mit neuwertigen Modellen. Beim Kauf von gebrauchten oder zu billigen Reifen ist nicht klar, ob sie bis zum nächsten Winter nutzbar bleiben. Bei den meisten Winterreifen beträgt das Mindesthaltbarkeitsdatum der Gummimischung maximal sechs bis acht Jahre, und das unter der Voraussetzung, dass die Reifen richtig gelagert wurden. Beim Kauf von Winterreifen zu knausern, kann daher doppelt so viel kosten, falls die Reifen gleich im Winter darauf wieder ausgetauscht werden müssen.

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