Vergesellschaftungsverbot, Philipp Türmer

Vergesellschaftungsverbot: Jusos-Chef Türmer fordert Stopp

Veröffentlicht am: 20.10.2026 um 09:01 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS
Juso-Chef Philipp Türmer stellt sich gegen die Linie der Bundes-SPD und warnt vor einem rechtlich nicht tragfähigen Verbot. Er begründet Vergesellschaftungen mit dem staatlichen Auftrag zur Sicherung von Wohnraum.

SPD-Streit über Wohnungsmarkt und Verfassung

  • Philipp Türmer fordert Verena Hubertz zum Stopp des geplanten Vergesellschaftungsverbots auf.
  • Der Juso-Chef verweist auf Enteignungen für Autobahnen und andere Infrastrukturprojekte.
  • Türmer beruft sich auf das SPD-Wahlprogramm und fordert den Einsatz aller geeigneten Mittel.
Philipp Türmer (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Jusos stellen sich gegen Vergesellschaftungsverbot

Der Jusos-Bundesvorsitzende Philipp Türmer fordert Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) auf, das geplante Gesetz zum Verbot von Vergesellschaftungen zu stoppen. Er bezeichnete das Vorhaben als „Schnapsidee“ und bezweifelte, dass es sich rechtlich durchsetzen lasse.

Türmer verteidigt Vergesellschaftung

Türmer verwies auf Enteignungen für Autobahnen und andere Infrastrukturprojekte. Wohnen sei für ihn Daseinsvorsorge; Vergesellschaftungen seien ein legitimes Mittel, um staatliche Kontrolle über den Wohnungsmarkt zurückzugewinnen.

Auf den Hinweis, dass die SPD im Bund Vergesellschaftungen ablehnt, antwortete Türmer, dies könne ein Fehler sein. Er verwies auf das SPD-Wahlprogramm, das den Einsatz aller Mittel zur Verbesserung des Wohnungsmarkts vorsehe.

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Jusos kritisieren SPD-Linie

Nach Türmers Darstellung sei Wohnen ein Menschenrecht. Das Vorgehen privater Wohnungsbaugesellschaften sei aus seiner Sicht inakzeptabel; eine Mehrheit der Bürger könne sich deshalb für eine Vergesellschaftung aussprechen.

Rechtlicher und politischer Streit

Der Vorstoß des Juso-Chefs trifft auf einen aktuellen Richtungsstreit innerhalb der SPD. Während die Bundesbauministerin ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum auf den Weg bringen will, stellt Türmer dieses Vorhaben grundsätzlich infrage.

Rechtlicher Bezugspunkt ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Er ermöglicht grundsätzlich, Grund und Boden sowie Produktionsmittel durch ein Gesetz und gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen.

In Berlin erhielt die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände bei einem Volksentscheid 2021 eine Mehrheit. SPD, Grüne und Linke beraten dort über ein Vorgehen gegen große Immobilienkonzerne; nach bisherigen Plänen soll die Schwelle bei Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen liegen.

Der Vorstoß von Philipp Türmer trifft auf einen aktuellen Richtungsstreit innerhalb der SPD. Während die Bundesbauministerin ein Gesetz gegen die Vergesellschaftung von Wohnraum auf den Weg bringen will, stellt der Juso-Vorsitzende genau dieses Vorhaben grundsätzlich infrage.

Rechtlicher Bezugspunkt ist Artikel 15 des Grundgesetzes. Er ermöglicht grundsätzlich, Grund und Boden sowie Produktionsmittel durch ein Gesetz und gegen Entschädigung in Gemeineigentum zu überführen. In Berlin erhielt die Vergesellschaftung großer Wohnungsbestände bei einem Volksentscheid 2021 eine Mehrheit.

Bundespolitik und Berliner Kurs

Der Konflikt gewinnt zusätzliche Bedeutung, weil SPD, Grüne und Linke in Berlin über ein Vorgehen gegen große Immobilienkonzerne beraten. Nach den bisherigen Plänen soll die Schwelle bei Unternehmen mit mehr als 10.000 Wohnungen liegen; als mögliche Entschädigungssumme wurden bis zu 16 Milliarden Euro genannt.

Für die Bundes-SPD entsteht damit ein Spannungsfeld zwischen dem geplanten Verbot und Forderungen aus dem eigenen linken Parteiflügel. Für Mieterinnen und Mieter geht es weniger um eine kurzfristige Änderung als um die Frage, ob der Staat den Wohnungsmarkt über Regulierung, Neubau und öffentliche Bestände oder zusätzlich über Eigentumsübertragungen steuern soll.

Rechtliche Prüfung entscheidet

Ob ein Vergesellschaftungsverbot verfassungsrechtlich Bestand hätte, dürfte maßgeblich von seiner Ausgestaltung abhängen. Ebenso müsste eine konkrete Vergesellschaftung Fragen nach Gemeinwohl, Entschädigung, Finanzierung und Zuständigkeiten beantworten.

Der Streit dürfte deshalb über die Jusos hinausreichen. Er berührt die Linie der SPD in der Wohnungspolitik und die Umsetzung des Berliner Volksentscheids, ohne dass damit bereits eine Entscheidung über ein konkretes Vergesellschaftungsverfahren verbunden ist.

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Der Jusos-Bundesvorsitzende Philipp Türmer fordert Bundesbauministerin Verena Hubertz (SPD) auf, das geplante Gesetz zum Verbot von Vergesellschaftungen zu stoppen. Er bezeichnete das Vorhaben als „Schnapsidee“ und bezweifelte, dass es sich rechtlich durchsetzen lasse.

Türmer verteidigt Vergesellschaftung

Türmer verwies auf Enteignungen für Autobahnen und andere Infrastrukturprojekte. Wohnen sei für ihn Daseinsvorsorge; Vergesellschaftungen seien ein legitimes Mittel, um staatliche Kontrolle über den Wohnungsmarkt zurückzugewinnen.

Auf den Hinweis, dass die SPD im Bund Vergesellschaftungen ablehnt, antwortete Türmer, dies könne ein Fehler sein. Er verwies auf das SPD-Wahlprogramm, das den Einsatz aller Mittel zur Verbesserung des Wohnungsmarkts vorsehe.

Jusos kritisieren SPD-Linie

Nach Türmers Darstellung sei Wohnen ein Menschenrecht. Das Vorgehen privater Wohnungsbaugesellschaften sei aus seiner Sicht inakzeptabel; eine Mehrheit der Bürger könne sich deshalb für eine Vergesellschaftung aussprechen.

Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen

Tagesschau: „Kritik an Rot-Grün-Rot in Berlin: "Ich habe noch erhebliche Zweifel"“ (19.10.2026)

Der Beitrag ordnet Türmers Kritik in die Berliner Koalitionssondierungen ein und hebt seine Zweifel an der Realisierbarkeit eines Gesetzes gegen Vergesellschaftung hervor. Anders als die dts-Meldung liegt der Schwerpunkt auf den politischen Spannungen in Berlin.

n-tv: „Vergesellschaftungen in Berlin: Bundesregierung ist beim Enteignungsverbot noch nicht weiter“ (19.10.2026)

Der Artikel beschreibt, dass sich die Pläne der schwarz-roten Koalition noch in der Abstimmung befinden, und verweist auf Artikel 15 des Grundgesetzes. Damit bestätigt er den politischen Konflikt, setzt den Schwerpunkt aber auf den Stand des Gesetzgebungsverfahrens und die verfassungsrechtliche Grundlage.

Beide Beiträge verbinden Türmers Einwand mit dem Berliner Streit über Vergesellschaftung. Unterschiedlich gewichtet werden dabei die innerparteiliche Kritik der Jusos, die Berliner Koalitionspläne und die noch ausstehende konkrete Ausgestaltung des Bundesgesetzes.

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