Union drängt bei Social Media auf nationales Jugendschutzgesetz
Veröffentlicht am: 16.09.2026 um 11:03 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWSDie Unionsfraktion im Bundestag begrüßt die Pläne der Europäischen Kommission, ein Mindestalter von 13 Jahren für die Nutzung von Social-Media-Plattformen einzuführen. Zugleich fordert sie zusätzliche nationale Regelungen, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum zu stärken.
Union unterstützt EU-Mindestalter, sieht aber offene Fragen
Die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Anja Weisgerber bezeichnete es als wichtiges Zeichen, dass die Europäische Kommission den Kinder- und Jugendschutz auf ihre Tagesordnung gesetzt hat. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Risiken aus dem Netz müsse mit voller Kraft vorangetrieben werden, sagte sie der „Welt“.
Mit Blick auf Unter-13-Jährige sowie die Altersgruppe der 13- bis 15-Jährigen verwies Weisgerber jedoch auf zahlreiche offene Fragen. Unklar seien insbesondere Umsetzung, konsequente Durchsetzung und Zuständigkeiten in den Mitgliedstaaten. Solange es keine EU-weite Regelung gebe, müsse der nationale Gesetzgeber aktiv werden, sagte sie. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wolle ein risikobasiertes Schutzkonzept mit differenzierten Altersgrenzen vorantreiben.
EU Kids Act soll Schutz vor Geschäftsinteressen stärken
Die familienpolitische Sprecherin der Union, Anne König, bewertete den geplanten „EU Kids Act“ ebenfalls als deutliches Signal der Kommission. Kinder- und Jugendschutz müsse bei digitalen Diensten endlich Vorrang vor den Geschäftsinteressen der Plattformen haben, sagte sie der Zeitung.
Auf europäischer Ebene könne gegenüber global agierenden Plattformbetreibern die notwendige Durchschlagskraft und Standardisierung entwickelt werden, um wirksame Schutzstandards für Kinder und Jugendliche zu etablieren und durchzusetzen. Zugleich mahnte König an, nationale Handlungsmöglichkeiten zu sichern, damit Behörden in den Mitgliedstaaten zu effektiven Maßnahmen ermächtigt werden und den Schutz praktisch umsetzen können.
Union fordert entschlossenes nationales Handeln
König betonte, weder habe Brüssel eine Kompetenz in klassischen Jugendschutzfragen, noch solle die Kommission neben Handelsabkommen auch über den Schutz von Kindern entscheiden. Der Vorschlag der Kommission sei ein erster Schritt, lasse aber viele Fragen etwa zu kindgerechten Apps und zum Vollzug offen.
Für Deutschland dürfe dies nach Ansicht der Familienpolitikerin kein Anlass sein, bis zur Verabschiedung neuen EU-Rechts abzuwarten. Frankreich zeige, dass entschlossenes nationales Handeln weiterhin möglich sei. Diesem Vorstoß solle Deutschland folgen und den Schutz von Kindern und Jugendlichen im digitalen Raum kurzfristig auf nationaler Ebene vorantreiben.
Die Positionierung der Unionsfraktion kommt in einer Phase, in der die Europäische Kommission mit dem geplanten „EU Kids Act“ versucht, den bislang stark fragmentierten Jugendschutz im digitalen Raum anzugleichen. Viele Mitgliedstaaten haben eigene Altersgrenzen und Regelungen für soziale Netzwerke eingeführt, die aber häufig unterschiedlich kontrolliert und technisch nur unzureichend umgesetzt werden.
Konfliktfeld Kompetenz und Zuständigkeiten
Die Aussagen von Anja Weisgerber und Anne König spiegeln ein zentrales Spannungsfeld wider: Einerseits erwarten nationale Akteure von Brüssel einheitliche Standards, die gegenüber globalen Plattformen mehr Durchsetzungskraft entfalten können. Andererseits pochen sie auf ausreichende nationale Spielräume, um eigene, möglicherweise strengere Regelungen schnell beschließen und kontrollieren zu können. Das betrifft etwa Fragen, ob Altersverifikation durch technische Lösungen, Ausweisdaten oder elterliche Zustimmung erfolgen soll und welche Behörde für Kontrolle und Sanktionen zuständig ist.
Folgen für Plattformen und Familien
Für Plattformbetreiber würde ein EU-weiter Mindeststandard mit 13 Jahren und zusätzlichen Schutzpflichten für 13- bis 15-Jährige bedeuten, Registrierungsprozesse und Empfehlungen an Minderjährige deutlich anzupassen. Familien könnten davon profitieren, wenn altersgerechte Voreinstellungen, weniger Tracking und strengere Inhaltefilter zur Norm würden. Gleichzeitig bleibt die Herausforderung, wie rechtliche Vorgaben im Alltag tatsächlich greifen: Kinder nutzen oft mehrere Geräte, umgehen Altersabfragen und wechseln zwischen Diensten. Der Hinweis der Union auf Frankreich deutet darauf, dass auch Deutschland eigenständig strengere Regeln erwägen könnte, etwa verpflichtende Alterskontrollen oder Sanktionen bei Verstößen.
Ausblick auf Gesetzgebungsverfahren
Die Debatte dürfte sich in den kommenden Monaten sowohl auf EU-Ebene als auch im Bundestag fortsetzen. Ob Deutschland vor einem EU Kids Act eigene nationale Vorgaben verabschiedet, hängt von den Kräfteverhältnissen im Parlament und der Abstimmung mit der Bundesregierung ab. Klar ist: Der politische Druck, Kinder und Jugendliche vor Risiken wie Mobbing, sexualisierter Gewalt oder Suchtmechanismen in sozialen Netzwerken besser zu schützen, nimmt zu – und der rechtliche Rahmen im digitalen Raum wird weiter an Bedeutung gewinnen.
