Traunsteiner Missbrauchsprozess: Erzbistum einigt sich mit Kläger
Veröffentlicht am: 12.10.2026 um 10:08 Uhr | dpa, AD HOC NEWS
Vergleich im Traunsteiner Missbrauchsprozess
- Das Landgericht Traunstein setzte den Vergleich zwischen dem Kläger und dem Erzbistum im August endgültig fest.
- Der frühere Ministrant hatte mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld und weiteren Schadenersatz verlangt.
- Die Parteien führten seit dem Eingang eines psychiatrischen Gutachtens im Jahr 2025 Gespräche über eine Einigung.
Das Erzbistum München und Freising hat sich im Traunsteiner Verfahren mit einem früheren Ministranten über Schmerzensgeld wegen sexuellen Missbrauchs geeinigt.
Gericht bestätigt Einigung
Der endgültige Vergleich wurde nach Angaben des Landgerichts Traunstein im August gerichtlich festgesetzt. Das Erzbistum habe von Beginn an den Höchstbetrag angeboten, den das Gericht für verhältnismäßig gehalten habe.
Der Kläger stimmte dem Angebot zu. Wie hoch die Zahlung ausfällt, wird auf ausdrücklichen Wunsch des Betroffenen nicht veröffentlicht.
Forderungen gegen Täter und Bistum
Der Zivilprozess hatte vor mehr als drei Jahren begonnen. Der Kläger gab an, Mitte der 1990er Jahre in Garching an der Alz von dem wiederholt auffällig gewordenen Priester H. missbraucht worden zu sein.
Zu Prozessbeginn verlangte der frühere Ministrant mindestens 300.000 Euro Schmerzensgeld sowie weiteren Schadenersatz vom Täter und vom Erzbistum.
Fall prägte Aufarbeitung im Erzbistum
Der Fall des Priesters H. zählt zu den bekanntesten Fällen aus dem vor einigen Jahren vorgestellten Gutachten zu sexueller Gewalt im Erzbistum München und Freising. Der Kläger gilt als eines von zahlreichen Opfern des Priesters.
Benedikt XVI. zunächst Beklagter
Internationale Aufmerksamkeit erhielt das Verfahren auch, weil der inzwischen gestorbene Papst Benedikt XVI. anfangs als Beklagter geführt wurde. Als Kardinal Joseph Ratzinger war er Erzbischof von München und Freising, als H. in das Bistum versetzt wurde.
Später unterzeichnete Ratzinger als Präfekt der Glaubenskongregation in Rom einen Brief, der H. erlaubte, die Messe mit Traubensaft statt Messwein zu feiern. Das Erzbistum hatte die Ausnahme mit dem Hinweis beantragt, H. werde Kindern gegenüber übergriffig, wenn er Alkohol trinke.
Verfahren gegen Ratzinger abgetrennt
Kritiker sehen in dem Schreiben einen Beleg dafür, dass Ratzinger von dem Fall gewusst und nicht verhindert habe, dass H. weiter in der Seelsorge eingesetzt wurde. Dort missbrauchte der Priester weiterhin Kinder.
Das Verfahren gegen Ratzinger wurde nach dessen Tod an Silvester 2022 abgetrennt, weil die Rechtsnachfolge unklar war. Eine Klage gegen Kardinal Friedrich Wetter, Ratzingers Nachfolger als Erzbischof von München und Freising, war bereits 2023 zurückgenommen worden.
Vergleich beendet zivilrechtlichen Streit
Der Vergleich beendet den seit mehr als drei Jahren laufenden Zivilprozess gegen das Erzbistum München und Freising. Im Mittelpunkt stand die Forderung eines früheren Ministranten, der nach eigenen Angaben Mitte der 1990er Jahre in Garching an der Alz von dem Priester H. missbraucht wurde.
Die Einigung fällt in die juristische und gesellschaftliche Aufarbeitung sexueller Gewalt im Erzbistum. Das Gutachten zur Erzdiözese hatte zahlreiche Fälle und Verantwortungsfragen dokumentiert. Der Traunsteiner Prozess erhielt zusätzlich internationale Aufmerksamkeit, weil Papst Benedikt XVI. zunächst als Beklagter geführt wurde. Das Verfahren gegen ihn wurde nach seinem Tod Ende 2022 abgetrennt.
Höhe der Zahlung bleibt vertraulich
Für den Kläger ist entscheidend, dass das Gericht den Vergleich im August endgültig festsetzte und das Erzbistum nach Angaben des Landgerichts den dort als verhältnismäßig angesehenen Höchstbetrag angeboten habe. Die konkrete Summe bleibt auf Wunsch des Betroffenen geheim. Damit lässt sich der Vergleich nicht unmittelbar mit anderen kirchlichen Anerkennungs- oder Entschädigungsleistungen vergleichen.
Der Fall zeigt zugleich die unterschiedlichen Ebenen der Aufarbeitung: Der Zivilprozess regelte die Ansprüche des einzelnen Betroffenen, während Fragen nach kirchlicher Verantwortung und möglichem Wissen früherer Amtsträger davon getrennt bleiben. Die Rücknahme der Klage gegen Kardinal Friedrich Wetter im Jahr 2023 und die Abtrennung des Verfahrens gegen Benedikt haben diese Fragen juristisch jeweils eigenständig gemacht.
