Thüringer Landtag, AfD-Antrag

Thüringer Landtag bleibt nach AfD-Antrag mit 32 Stimmen bestehen

Veröffentlicht am: 07.10.2026 um 13:12 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Der Thüringer Landtag bleibt trotz des Zerfalls der BSW-Fraktion bestehen. Für eine Auflösung fehlte dem Antrag der AfD die erforderliche Zweidrittelmehrheit; als nächster Schritt steht ein mögliches Volksbegehren im Raum.

Thüringer Landtag löst sich nicht auf - AfD-Antrag gescheitert
Landtag von Thüringen (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Der Thüringer Landtag wird sich nicht auflösen. In der Sondersitzung am Mittwoch verfehlte ein entsprechender Antrag der AfD die erforderliche Zweidrittelmehrheit.

Für den Antrag stimmten neben der AfD nur die beiden verbliebenen BSW-Abgeordneten Sven Küntzel und Anke Wirsing. Alle übrigen Parlamentarier votierten dagegen.

AfD verweist auf Zerfall der BSW-Fraktion

Die AfD begründete ihre Initiative mit dem Zerfall der BSW-Fraktion Anfang September. Zehn ehemalige BSW-Abgeordnete hatten die Fraktion „Thüringen Gerecht“ gebildet, die inzwischen eine Minderheitsregierung aus CDU und SPD unterstützt.

Als weiteren Grund nannte die AfD einen Vertrauensverlust gegenüber Ministerpräsident Mario Voigt (CDU) im Zusammenhang mit der Kontroverse um dessen Doktorarbeit. Voigt erklärte kurz vor der Abstimmung, dass er rechtlich nicht mehr gegen den Entzug seines Titels vorgehen wolle.

AfD verfügt über 32 von 88 Sitzen

Bereits im Vorfeld war absehbar, dass die notwendige Zweidrittelmehrheit kaum zustande kommen würde. Die AfD stellt 32 der 88 Abgeordneten und hatte für den Fall eines Scheiterns ein Volksbegehren zur Neuwahl angekündigt.

AfD-Fraktionschef Björn Höcke hatte zuvor bereits zweimal erfolglos versucht, Ministerpräsident Voigt das Vertrauen zu entziehen. Für ein Volksbegehren müssen 5.000 Stimmberechtigte innerhalb von sechs Wochen unterschreiben.

Die Entscheidung des Thüringer Landtags hält die bestehende parlamentarische Konstellation zunächst stabil. Eine Auflösung hätte eine vorgezogene Neuwahl ausgelöst; dafür war im Parlament jedoch eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Mit 32 von 88 Sitzen verfügt die AfD allein nicht über die notwendige Zahl an Stimmen und war auf Unterstützung aus anderen Fraktionen angewiesen.

Ausgangspunkt des Antrags war der Zerfall der BSW-Fraktion Anfang September. Die zehn früheren BSW-Abgeordneten organisieren sich nun in der Fraktion „Thüringen Gerecht“ und unterstützen gemeinsam mit CDU und SPD die Minderheitsregierung von Ministerpräsident Mario Voigt. Dadurch hat sich die Zusammensetzung des Landtags verändert, ohne dass automatisch eine Neuwahl ausgelöst wird.

Mehrheitsverhältnisse bleiben entscheidend

Für die Regierung bedeutet das Scheitern des Antrags zunächst Planungssicherheit, zugleich bleibt sie auf wechselnde Mehrheiten angewiesen. Die AfD kann parlamentarischen Druck über weitere Initiativen und Debatten ausüben, verfügt aber nicht über die Stimmen, um eine Auflösung selbst herbeizuführen. Die von Björn Höcke angekündigte Volksinitiative eröffnet einen weiteren politischen Weg zur Neuwahl, ist wegen des erforderlichen Quorums von 5.000 Unterschriften binnen sechs Wochen jedoch mit einer zusätzlichen organisatorischen Hürde verbunden.

Die Kontroverse um Mario Voigts Doktorarbeit bleibt unabhängig davon ein politischer Belastungsfaktor. Voigts Erklärung, rechtlich nicht mehr gegen den Entzug seines Titels vorgehen zu wollen, verändert die Abstimmung über die Landtagsauflösung nicht, kann aber die politische Auseinandersetzung über die Stabilität der Minderheitsregierung weiter prägen.

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