Katholischer Pfarrer in einer Messe

Theologe Hahne für Öffnung der Kirchen an Ostern

14.04.2020 - 14:01:26

Trotz der anhaltenden Corona-Epidemie in Deutschland verlangt der bekannte evangelische Theologe Peter Hahne, die christlichen Kirchen für die Feierlichkeiten zu Karfreitag und zu Ostern zu öffnen.

Selbst die Getränkemärkte in Deutschland seien geöffnet, die Kirchen aber nicht. "Wem wollen Sie das erklären?" fragte der ehemalige ZDF-Moderator in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (NOZ).

Bereits mit einfachen Mitteln, "mit Abstand', wie im Einkaufszentrum, lasse sich eine solche Öffnung der Kirchen sicher durchführen, so Hahne weiter. Auch im Bundestag habe mit solchen Sicherheitsmaßnahmen schliesslich eine Plenarsitzung stattgefunden. Das alles lasse sich organisieren. Wer, so wie er selbst, einer Risikogruppe angehöre, der könne der Versammlung fernbleiben. dies aber auf freiwilliger Basis, erklärte der 67-jährige ehemalige Moderator des ZDF-Heute-Journals und ergänzte, ein - möglicherweise sogar mit Strafen bewehrtes - staatliches Verbot einer solchen Versammlung sei als "Angriff auf die Religionsfreiheit" zu werten.

Hahne, der von 1992 bis 2009 Mitglied des Rates der Evangelischen Kirche In Deutschland (EKD) war, warf der Führung der evangelischen Kirche vor, sich freiwillig dem Staat untergeordnet zu haben. Noch bevor der Staat mit Verboten gedroht habe, hätten die Kirchen "selbst schon in vorauseilendem Gehorsam geschlossen." Die Kirchen hätten doch immer gelehrt, dass ihre Gemeinschaft real und nicht virtuell sei. Man habe die Gläubigen "in vielen Sonntagsreden" gemahnt, nicht in der Vereinzelung der Welt des Internet verloren zu gehen. "Soll das alles nicht mehr gelten?", fragte Hahne. Ohne Gottesdienste, einschließlich der körperlichen Anwesenheit der Gläubigen, sehe er den "Markenkern" der Kirchen in Gefahr, warnte er.

Der gleichfalls evangelische Staats- und Kirchenrechtler Hans-Michael Heinig zeigte gegenüber der "Neuen Osnabrücker Zeitung' hingegen Verständnis für die Schließung von Kirchen. Heinig, der das das Kirchenrechtliche Institut der Evangelischen Kirche in Deutschland leitet, erklärte, es handele es sich hier zwar um einen seit der Christianisierung Deutschlands einmaligen Vorgang, und also auch um einen zweifellos " massiven Eingriff in die religiösen Freiheitsrechte". Allerdings sei ja aber nicht der Gottesdienst per se, sondern nur die entsprechende Versammlung verboten. Statt einer solchen Versammlung biete sich etwa eine Live-Übertragung von Gottesdiensten im Internet an. Man müsse auch die Gefahren sehen, die gegen ein öffentliches Zusammenkommen sprächen. Es gehe hier um die "Grundlagen eines zivilisierten Zusammenlebens" und um die "Verhinderung eines ungehinderten Massensterbens", mahnte Heinig, der an der Universität Göttingen den Lehrstuhl für Öffentliches Recht innehat. Das Feiern von herkömmlichen Ostergottesdiensten halte er im Moment für "lebensfremd", erklärte er. Der Kern der christlichen Theologie sei die Verbindung von Vernunft und Glauben. Hierzu gehöre es, unter "dramatischen Umständen, wie sie aktuell gegeben seien, "auch Ostern auf Versammlungen zu verzichten."

Hahne hielt den Ausführungen von Heinig die Parole "Abstand statt Leerstand" entgegen. Jede Kirchengemeinde solle selbst über ihre jeweilige Vorgehensweise entscheiden können. Er empfehle die Lektüre der Barmer Theologischen Erklärung von 1934. Diese habe "im Protestantismus sogar Bekenntnisrang". Hier hätten "mutige Christen klar Flagge gezeigt: Der Staat hat in Kirche nicht hineinzureden." Seine Forderung laute daher: "Macht Karfreitag und Ostern die Kirchen auf."

Peter Hahne ist Kuratoriumsmitglied des evangelikalen Vereins ProChrist und seit Dezember 2017 Mitglied der Deutschen Evangelistenkonferenz.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, RSM

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