Tankrabatt und Alkoholverbot: Das ändert sich im Oktober
Veröffentlicht am: 26.09.2026 um 04:30 Uhr | dpa, AD HOC NEWSIm Oktober treten in Deutschland mehrere Änderungen in Kraft: Ein neuer Tankrabatt soll Benzin und Diesel verbilligen, die Deutsche Bahn führt ein Alkoholverbot an ihren Bahnhöfen ein, und am Monatsende beginnt wieder die Winterzeit.
Tanken soll wieder billiger werden
Vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember soll die Energiesteuer auf Diesel und Benzin um rund 14 Cent je Liter sinken. Einschließlich Mehrwertsteuer ergibt sich nach Angaben der Bundesregierung eine Entlastung von 17 Cent je Liter.
Bundestag und Bundesrat haben die Regelung unmittelbar vor dem letzten Septemberwochenende auf den Weg gebracht. Bereits im Frühjahr hatte es einen zweimonatigen Tankrabatt gegeben.
Alkoholverbot an Bahnhöfen
Die Deutsche Bahn will das Alkoholverbot bis zum 15. Oktober schrittweise an allen rund 5.400 Bahnhöfen umsetzen. Es gilt im gesamten Bahnhofsbereich einschließlich der Bahnsteige.
Bei Verstößen soll zunächst ein Platzverweis ausgesprochen werden. Im Wiederholungsfall ist ein Hausverbot vorgesehen. Die Bahn begründet die Maßnahme mit mehr Sicherheit für Fahrgäste und Beschäftigte sowie einer besseren Sauberkeit.
Eine Stunde mehr durch die Winterzeit
In der Nacht auf Sonntag, den 25. Oktober, werden die Uhren um 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurückgestellt. Damit endet in Deutschland und in den meisten europäischen Ländern die Sommerzeit.
Heckenschnitt wieder erlaubt
Ab dem 1. Oktober dürfen Hecken und Büsche wieder radikal zurückgeschnitten oder entfernt werden. Die seit Anfang März geltende Schonzeit endet dann; sie dient dem Schutz nistender Vögel und anderer Tiere.
Digitale Vorsorgedokumente
Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Betreuungsverfügungen können künftig als Abschriften im Zentralen Vorsorgeregister hinterlegt werden. Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte können im Ernstfall nicht nur das Vorhandensein, sondern unmittelbar auch die Dokumente einsehen.
Den Upload übernehmen institutionelle und verifizierte Nutzer, etwa Notare oder Rechtsanwälte. Betroffene laden die Dokumente nicht selbst hoch.
Neue Regeln für PFAS
Für eine bestimmte PFAS-Untergruppe gelten ab dem 10. Oktober neue EU-Vorgaben. Die besonders langlebigen und in der Umwelt schwer abbaubaren Chemikalien werden unter anderem in Regenjacken, Pizzakartons und Hautpflegemitteln eingesetzt.
Je nach Produkt dürfen PFAS künftig nur noch in geringeren Mengen enthalten sein oder müssen durch andere Beschichtungen und Rezepturen ersetzt werden.
Entlastung für Autofahrer mit begrenzter Laufzeit
Der Tankrabatt ist die finanziell größte der genannten Oktoberänderungen. Die Steuerentlastung soll drei Monate gelten und vor allem Haushalte, Pendler sowie kleinere Betriebe erreichen, die auf das Auto angewiesen sind. Bei einem Verbrauch von sieben bis acht Litern je 100 Kilometer ergibt sich über den gesamten Zeitraum grob eine Entlastung von 32 bis 36 Euro.
Die Maßnahme bleibt politisch umstritten, weil sie nicht nach Einkommen oder tatsächlicher Bedürftigkeit unterscheidet. Wer viel fährt oder ein verbrauchsstarkes Fahrzeug nutzt, erhält absolut mehr Unterstützung als Menschen mit geringem Verbrauch. Zudem ist die Weitergabe an den Tankstellen nicht gesetzlich vorgeschrieben; bei der früheren Entlastung kam nach Angaben des Kartellamts der überwiegende Teil, aber nicht der gesamte Betrag bei den Kunden an.
Alltagsregeln und langfristige Vorsorge
Die übrigen Änderungen betreffen unterschiedliche Lebensbereiche. Das Alkoholverbot an Bahnhöfen soll schrittweise für rund 5.400 Standorte gelten und zielt auf Sicherheit und Sauberkeit. Die Zeitumstellung bringt eine zusätzliche Stunde, während der erlaubte Heckenschnitt vor allem für Gartenbesitzer relevant ist.
Beim Zentralen Vorsorgeregister geht es um einen praktischen Digitalisierungsschritt: Institutionelle Nutzer können künftig Abschriften bestimmter Vorsorgedokumente hinterlegen, sodass sie im Ernstfall unmittelbar eingesehen werden können. Die neuen PFAS-Vorgaben stehen dagegen im Zusammenhang mit dem langfristigen Schutz von Umwelt und Gesundheit; betroffen sind je nach Produktgruppe etwa Beschichtungen, Verpackungen und Kosmetikrezepturen.
Pressespiegel: Einigkeit, Unterschiede und offene Fragen
tagesschau: „Bundestag und Bundesrat beschließen Ab Oktober gibt es wieder "Tankrabatt"“ (25.09.2026)
Der Bericht bestätige die beschlossene dreimonatige Steuersenkung und hebe hervor, dass die Mineralölwirtschaft nicht zur vollständigen Weitergabe verpflichtet sei. Als weiteren Schwerpunkt nenne er die Kritik von Opposition und Experten an den Kosten, der fehlenden Zielgenauigkeit und den begrenzten Klimaschutzanreizen.
n-tv: „Ab Oktober bis Jahresende: Tankrabatt kommt erneut - bis zu 17 Cent Entlastung“ (25.09.2026)
Der Artikel bestätige ebenfalls die Entlastung von rund 17 Cent je Liter und ordne sie mit Blick auf die frühere Maßnahme ein. Er führe aus, beim Tankrabatt im Mai und Juni seien etwa 80 Prozent weitergegeben worden; zugleich stelle er der Regierungsbegründung die Kritik entgegen, die Unterstützung sei teuer und nicht zielgenau.
Beide Berichte stimmten beim Beschluss, beim Zeitraum und bei der Größenordnung überein. Unterschiede lägen vor allem in der Gewichtung: Während der eine Beitrag die fehlende Verpflichtung zur Weitergabe und politische Reaktionen betone, stelle der andere die Erfahrungen aus dem früheren Rabatt und die Verteilungswirkung heraus. Offen bleibe, wie stark die Entlastung ab Oktober tatsächlich an den Zapfsäulen ankomme.
