EU-Kommission, Social Media Regulierung

Strenges EU-Stufenmodell: Stolz lobt Social-Media-Verbot für Kinder

Veröffentlicht am: 17.09.2026 um 11:58 Uhr | dts-nachrichtenagentur, AD HOC NEWS

Die Präsidentin der Bildungsministerkonferenz, Anna Stolz, unterstützt den neuen Vorschlag der EU-Kommission für ein strenges Stufenmodell zur Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen. Das Konzept sieht klare Altersgrenzen, tägliche Zeitlimits und eine stärkere Verantwortung der Plattformen vor.

Bildungs-MK-Chefin lobt EU-Stufenmodell für Social Media
Junge Leute mit Smartphones (Archiv) - Bild: via dts Nachrichtenagentur

Die Präsidentin der Kultusministerkonferenz, Anna Stolz (Freie Wähler), hat das Konzept der EU-Kommission für ein altersgestuftes Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche ausdrücklich gelobt. Der Ansatz weise aus ihrer Sicht in die richtige Richtung, sagte die bayerische Kultusministerin dem „Redaktionsnetzwerk Deutschland“.

Stolz fordert mehr Schutz für junge Nutzer

Je jünger Kinder seien, desto mehr Schutz bräuchten sie, betonte Stolz. Kinder und Jugendliche sollten die Chancen der digitalen Welt nutzen können, ohne ihren Risiken schutzlos ausgeliefert zu sein. Deshalb sei es aus ihrer Sicht richtig, dass die Europäische Union bei diesem Thema nun vorangehe.

Nach den Worten der Bildungs-MK-Chefin benötigen Kinder und Jugendliche Medienkompetenz und Orientierung, zugleich aber einen wirksamen Schutz vor den Risiken sozialer Medien. Schulen und Eltern könnten diese Aufgabe nicht allein bewältigen, mahnte sie. Umso wichtiger sei es, dass auch die Plattformen stärker in die Verantwortung genommen würden.

EU-Konzept mit klaren Altersstufen

Die EU-Kommission will die Social-Media-Nutzung für Kinder und Jugendliche deutlich beschränken. Bis zu einem Alter von 13 Jahren sollen Kinder weder eigene Accounts noch eigene Geräte besitzen. Über Konten ihrer Eltern sollen sie für maximal eine Stunde pro Tag kinderfreundliche Videoplattformen nutzen können.

Jugendliche ab 13 Jahren sollen zunächst nur eine Stunde am Tag von ihren Eltern eingerichtete und beaufsichtigte Mini-Konten nutzen dürfen. Eigene Nutzerkonten sollen grundsätzlich erst ab 15 Jahren möglich sein. Die Onlineanbieter müssen nach dem Konzept das Alter ihrer Nutzer kontrollieren.

Mehr Verantwortung für Plattformen

Außerdem sollen Plattformen künftig mit verschiedenen Funktionen und Voreinstellungen nachweisen müssen, dass ihre Angebote für Kinder und Jugendliche sicher gestaltet sind. Vorgesehen sind etwa altersgerechte Voreinstellungen und Einschränkungen riskanter Funktionen.

Bevor die neuen Regeln in Kraft treten könnten, müssen sich das EU-Parlament und die 27 EU-Mitgliedstaaten mit dem Vorschlag der Kommission befassen. Die weiteren Beratungen und Verhandlungen könnten Monate oder sogar Jahre dauern.

Der Vorstoß der EU-Kommission für ein gestuftes Verbot und eine Begrenzung der Social-Media-Nutzung von Kindern und Jugendlichen reiht sich ein in eine breitere europäische Debatte über Kinder- und Jugendschutz im Netz. Seit Jahren warnen Fachleute vor den Folgen exzessiver Bildschirmzeiten, problematischen Inhalten und datengetriebenen Geschäftsmodellen großer Plattformen für junge Nutzer.

Regulatorischer Kontext und Konfliktlinien

Bereits mit dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act hat die EU den rechtlichen Rahmen für große Onlineplattformen deutlich verschärft und unter anderem strengere Regeln für personalisierte Werbung gegenüber Minderjährigen eingeführt. Der jetzt diskutierte Stufenplan geht darüber hinaus, weil er konkrete Altersgrenzen, Nutzungsdauer und Verantwortlichkeiten für Eltern und Anbieter festlegt. Damit verschiebt sich der Schwerpunkt von bloßer Risikobegrenzung hin zu einer aktiven Regulierung der Nutzungsbedingungen.

Politisch ist mit intensiven Diskussionen in den Mitgliedstaaten zu rechnen. Während Befürworter auf den Schutz vor Suchtmechanismen, Hate Speech und sexueller Gewalt verweisen, werden Kritiker darauf hinweisen, dass ein komplettes Geräteverbot für Unter-13-Jährige und streng begrenzte Nutzung über Elternkonten schwer kontrollierbar ist und Fragen nach digitaler Teilhabe, Bildungsgerechtigkeit und Umsetzbarkeit im Alltag aufwirft. Auch die technische Alterskontrolle durch Plattformen berührt Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung.

Folgen für Schulen, Eltern und Plattformen

Für Schulen könnte ein solches Modell die Rolle der Medienerziehung verändern: Unterrichtskonzepte müssten stärker zwischen altersgerechtem Schutz und praktischer Befähigung zur Nutzung digitaler Angebote vermitteln. Eltern würden formell mehr Verantwortung bei Einrichtung und Überwachung von Kinderkonten übernehmen, was gerade in sozial benachteiligten Familien zusätzliche Belastungen mit sich bringen kann.

Für Plattformbetreiber schließlich wären verpflichtende Alterskontrollen und kinderspezifische Sicherheitsvorgaben mit erheblichen technischen und organisatorischen Anpassungen verbunden. Zugleich eröffnet sich die Chance, europaweit einheitliche Standards für kinderfreundliche Dienste zu etablieren. Ob und in welcher Form der Vorschlag umgesetzt wird, hängt nun von den Verhandlungen zwischen EU-Parlament und Mitgliedstaaten ab.

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